Jüngste Untersuchungen zeigen, dass der Kokainkonsum unter spanischen Autofahrern ein besonders besorgniserregender Trend ist. Diese von der Fundación Línea Directa durchgeführte Studie beleuchtet das Ausmaß dieses Problems und seine Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit in Spanien: 2,2 Millionen Autofahrer sind schon einmal unter dem Einfluss von Kokain gefahren.
Die Studie zeigt, dass die Zahl der Verkehrstoten, die positiv auf Kokain getestet wurden, in den letzten zehn Jahren um 54 % gestiegen ist. Bei Drogenkontrollen, die die Guardia Civil im Jahr 2023 durchführte, wurden 52 % der Fahrer positiv auf Drogen getestet. Speziell für Kokain lag der Prozentsatz bei 19 %. Diese Zahlen zeigen, dass Drogenkonsum unter Autofahrern ein weit verbreitetes Problem ist.
Die Studie zeigt ein klares Profil des typischen Fahrers, der nach Kokainkonsum in einen Unfall verwickelt ist: in der Regel ein Mann zwischen 35 und 54 Jahren, der einen Pkw fährt. Diese Erkenntnisse können dazu beitragen, das Problem wirksamer anzugehen.
Eine schockierende Entdeckung ist, dass 4,3 Millionen Autofahrer, d.h. 16 % der Gesamtbevölkerung, zugeben, als Beifahrer mit einem Fahrer gefahren zu sein, der Kokain konsumiert hat. Dies weist auf ein breiteres gesellschaftliches Problem hin, bei dem die Gefahr von Alkohol am Steuer unterschätzt wird.
Eine Analyse der regionalen Daten zeigt, dass in Galicien die höchste Rate an positiv auf Kokain getesteten Fahrern zu verzeichnen ist. Bei bis zu 25 % der in dieser Region getesteten Fahrer wurde Kokainkonsum festgestellt. Nach Galicien folgen die Balearen mit 22 % und Andalusien mit 21 % positiven Tests. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass in diesen Regionen ein besonderes Augenmerk auf die Prävention und die Durchsetzung der Vorschriften gelegt werden muss.
Nach Artikel 379 des spanischen Strafgesetzbuchs kann ein Fahrer, der unter dem Einfluss von Drogen wie Kokain fährt, mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, einer Geldstrafe von sechs bis 12 Monaten oder gemeinnütziger Arbeit von 31 bis 90 Tagen bestraft werden. Außerdem wird in allen Fällen der Führerschein für einen Zeitraum von einem bis vier Jahren entzogen.
Neben den strafrechtlichen Folgen verhängt die DGT auch verwaltungsrechtliche Sanktionen mit einer Geldstrafe von mindestens 1.000 Euro und dem Abzug von sechs Punkten vom Führerschein.
Quelle: Agenturen