Der Oberste Gerichtshof hat dem Colegio de Médicos de Madrid Recht gegeben und das Recht von Ärzten, die seit 1995 ihren Abschluss gemacht haben, sowie von Ärzten mit einem anerkannten ausländischen Abschluss auf Zugang zum Fachgebiet Notfallmedizin und Notfallversorgung anerkannt. Von diesem Urteil profitieren 20.000 Ärzte in ganz Spanien.
Dies wurde durch eine Klage der Ärztekammer von Madrid (Icomem) gegen das Königliche Dekret 610/2024 ermöglicht, das die 2024 geschaffene Fachrichtung Notfall- und Rettungsmedizin regelt und als Voraussetzung für den Zugang zu dieser neuen Fachrichtung einen vor 1995 erworbenen Abschluss vorschrieb.
Die Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs hat diese Voraussetzung, die den außerordentlichen Zugang zu diesem Fachgebiet auf Ärzte mit einem vor 1995 erworbenen Abschluss beschränkte, nun für ungültig erklärt, wie die Icomem am Freitag in einer Erklärung mitteilte.
Für die Madrider Ärztekammer stellte der Ausschluss von Ärzten, die in den letzten dreißig Jahren ihren Abschluss gemacht haben, und von Ausländern mit anerkannten Abschlüssen eine Diskriminierung dar, weshalb sie vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegte.
Laut dem Urteil vom 12. Mai stellte der Ausschluss dieser Gruppen „eine ungerechtfertigte Diskriminierung dar, die gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit verstößt“.
Das oberste Gericht ist der Ansicht, dass die Klage der Madrider Ärztekammer „inklusiv war und andere Gruppen wie bereits zugelassene Fachärzte oder solche, die sich in der Ausbildung befinden, nicht benachteiligt hat“. Darüber hinaus würdigte der Oberste Gerichtshof „die Dringlichkeit der Situation und hat den Antrag der Madrider Ärztekammer zügig bearbeitet“.
Die Kammer hatte vor den „möglichen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem gewarnt, wenn der Ausschluss aufrechterhalten würde, und auf die Gefahr eines Zusammenbruchs der Notfalldienste angesichts des Mangels an Ärzten hingewiesen“.
Das Urteil hat „eine erhebliche Tragweite, da es eine geschätzte Gruppe von mehr als 20.000 Ärzten in Spanien direkt betrifft“, von denen viele „über umfangreiche Erfahrung in der Notfall- und Rettungsdienstversorgung verfügen, aber aufgrund willkürlicher Qualifikationskriterien von der offiziellen Anerkennung ausgeschlossen waren“, so das Icomem abschließend.
Quelle: Agenturen