329 Millionen Euro Geldstrafe gegen Glovo und Delivery Hero

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Die Europäische Kommission hat am Montag (02.06.2025) eine Geldstrafe in Höhe von 329 Millionen Euro gegen Glovo und Delivery Hero wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union durch missbräuchliche Praktiken wie den Austausch sensibler Informationen oder Vereinbarungen, keine Mitarbeiter des anderen Unternehmens einzustellen oder die Märkte innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums aufzuteilen, verhängt.

Brüssel datiert den Beginn des Kartells zwischen zwei der führenden Marken im Bereich der Lebensmittelzustellung auf Juli 2018, als Delivery Hero eine Minderheitsbeteiligung an Glovo erwarb, und legt fest, dass die Praktiken im Juli 2022 nicht mehr strafbar waren, als Delivery die vollständige Kontrolle über das spanische Unternehmen übernahm.

Die Kommission wirft ihnen vor, während dieses vierjährigen Zeitraums die zwischen den beiden Unternehmen bestehenden „Wettbewerbsbeschränkungen“ ‚schrittweise‘ aufgehoben und durch „eine mehrschichtige wettbewerbswidrige Koordinierung“ ersetzt zu haben.

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Aus diesem Grund verhängt die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von 223,2 Millionen Euro gegen Delivery Hero und weitere 105,7 Millionen Euro gegen Glovo, nachdem sie ihnen aufgrund ihres Eingeständnisses der Beteiligung am Kartell und der Übernahme der Verantwortung eine Ermäßigung der Geldbuße um 10 % gewährt hat.

Konkret ahndet die Kommission drei Verstöße, darunter gegenseitige Klauseln, die ein Unternehmen daran hinderten, Personal des anderen Unternehmens abzuwerben; eine Vereinbarung, die ursprünglich bestimmte Kategorien von Beschäftigten betraf, später aber auf fast die gesamte Belegschaft ausgeweitet wurde.

Der zweite Verstoß betrifft den Austausch sensibler Informationen wie Preispolitik, Verkaufsstrategien, Kosten oder Produktionskapazitäten mit dem Ziel, ihre Dynamik „abzustimmen“ und so „Einfluss“ auf die europäischen Märkte für den Vertrieb von Lebensmitteln nach Hause zu nehmen.

Die dritte Praxis, die Brüssel als missbräuchlich ahndet, betrifft Vereinbarungen zur Aufteilung der nationalen Märkte für den Online-Verkauf von Lebensmitteln im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), einschließlich der Verhinderung des Eintritts der anderen in ihre jeweiligen nationalen Märkte oder der Koordinierung des Eintritts in andere Märkte, in denen bis dahin keine der beiden präsent war.

Quelle: Agenturen