Wenn Sie schon immer davon geträumt haben, die Großstadt zu verlassen und ein altes Dorfhaus zu kaufen und zu renovieren, haben Sie jetzt in Katalonien die Gelegenheit dazu. Die Regionalregierung Generalitat hat kürzlich einen Zuschuss für die Renovierung von Häusern in kleinen Gemeinden eingeführt. Ziel ist es, den Wohnraum für Einwohner und Familien, die dauerhaft umziehen wollen, zu verbessern, indem leer stehende oder schlecht gewartete, oft alte Häuser renoviert werden. Der Zuschuss kann bis zu 40.000 € betragen.
Förderfähig sind Eigentümer von Wohngebäuden und einzelnen Privathäusern in Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern in ganz Katalonien oder in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern in den Regionen Terra Alta, Les Garrigues, Ripollès, Priorat und Ribera d’Ebre.
Außerdem alle Gemeinden, die zur Vegueria Alt Pirineu i Aran gehören, mit Ausnahme der wichtigsten Zentren der regionalen Hauptstädte (Vielha, El Pont de Suert, Sort, Tremp, la Seu d’Urgell und Puigcerdà).
Um in den Genuss dieser Zuschüsse zu kommen, müssen die Immobilien als ständiger Wohnsitz des Eigentümers genutzt werden oder seit mindestens zwei Jahren leer stehen. In diesem Fall müssen sie über das soziale Mietsystem vermietet werden. Außerdem darf die Immobilie erst 10 Jahre nach der Gewährung des Zuschusses übertragen werden, andernfalls muss der erhaltene Zuschuss zurückgezahlt werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Renovierungsinvestitionen in Wohnungen für dauerhaftes Wohnen investiert werden, um die Bindung an abgelegene Gemeinden in Katalonien zu fördern.
Mit den Zuschüssen können die Kosten für die Erstellung von Projektplänen und die Durchführung von Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz, die Behebung von Baumängeln und andere Arbeiten im Zusammenhang mit der Sicherheit, Bewohnbarkeit und Funktionalität finanziert werden. Gebäude oder Wohnungen, die mit diesen Zuschüssen renoviert werden, müssen einer technischen Gebäudeinspektion (ITE) unterzogen worden sein.
Zuschussbeträge für bestehende Wohngebäude
Bis zu 20.000 EUR pro Wohnung, die seit mindestens sechs Monaten vor der Antragstellung als ständige Wohnung genutzt wird. Pro Begünstigtem ist nur eine Wohnung zulässig.
Zuschussbeträge für leerstehende Wohnungen
Bis zu 40.000 EUR pro leerstehende Wohnung. Pro Begünstigtem können maximal sechs Wohnungen bezuschusst werden. Für Gebäude mit mehreren zu renovierenden Wohnungen sind Anträge mit dieser Fördergrenze zulässig. Diese Wohnungen müssen dann über das soziale Mietsystem vermietet werden.
Quelle: Agenturen