Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung hat am Mittwoch (07.05.2025) im Staatsanzeiger (BOE) den Auszug aus dem Beschluss veröffentlicht, mit dem in diesem Jahr vorzeitig Beihilfen für die Vorbereitung und Durchführung von Innovationsprojekten von allgemeinem Interesse durch überregionale Arbeitsgruppen der Europäischen Innovationsgemeinschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (AEI-Agri) ausgeschrieben werden mit einer Rekordausstattung von 46,5 Millionen Euro, dem höchsten Budget in der Geschichte dieser Förderlinie.
Konkret fallen diese Beihilfen unter die Säule „Ländliche Entwicklung“ des Nationalen Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und werden zu 80 % aus europäischen Mitteln und zu 20 % aus dem regulären Haushalt des von Luis Planas geleiteten Ministeriums finanziert.
Interessierte können ihre Anträge bis zum 4. Juni um 14:00 Uhr einreichen.
Die maximale Förderhöhe pro begünstigter Gruppe ist auf 600.000 Euro festgelegt, und die Projekte können bis zum 1. Mai 2029 durchgeführt werden.
Das Landwirtschaftsministerium hat erklärt, dass das Projekt in der Regel so konzipiert wird, dass der Förderzeitraum in zwei Abschnitte unterteilt wird: einer vom Beginn bis zum 1. Mai 2027 und einer von diesem Zeitpunkt bis spätestens zum 1. Mai 2029.
Auf diese Weise können Gruppen mit maximal acht Mitgliedern, die natürliche oder juristische Personen sind, die einen Akteur aus dem Agrar- und Forstsektor einbeziehen und darüber hinaus einen Vertreter haben, der eine gemeinnützige Einrichtung ist, aber auch andere Einrichtungen hinzuziehen können, je nach den Anforderungen des Projekts, diese Beihilfen beantragen.
Die antragstellenden Einrichtungen müssen sich verpflichten, ein innovatives Projekt in mehreren autonomen Regionen durchzuführen, das ihren grundlegenden und strategischen Bedürfnissen entspricht, um eines der spezifischen Ziele der GAP zu erreichen.
Diese Ausschreibung sieht keine spezifischen Themenbereiche vor, in die die Projekte fallen müssen. Auf diese Weise werden nicht nur klassische Produkt- oder Prozessinnovationen im Agrar- oder Lebensmittelbereich oder im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit gefördert, sondern auch innovative Projekte, die darauf abzielen, Talente in ländliche Gebiete zu holen und dort zu halten, Initiativen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und lokale Gemeinschaftsentwicklung zu innovieren sowie die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Das Konsortium, das den Antrag einreicht, muss von einem Vertreter einer privaten gemeinnützigen Einrichtung geleitet werden. Universitäten und andere Einrichtungen des autonomen öffentlichen Sektors können als unterbeauftragte Mitglieder an den operativen Gruppen teilnehmen, jedoch nicht als Mitglieder der Begünstigtengruppe, die die Beihilfe direkt verwaltet.
Darüber hinaus müssen die Ergebnisse dieser innovativen Projekte in die Wissensplattform „EU Farmbook“ aufgenommen werden, eine von der Europäischen Kommission im Rahmen des F&E&I-Programms „Horizont Europa“ finanzierte Initiative.
Quelle: Agenturen