6 Strandbars am Strand von Alcúdia

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Die Umweltorganisation GOB hat am Donnerstag (04.04.2024) angeprangert, dass mit dem Bau von 6 Kiosk-Bars am Strand von Alcúdia begonnen wurde, obwohl sie der Meinung ist, dass die Konzession abgelaufen ist, und hat die Conselleria del Mar y del Ciclo del Agua aufgefordert, diese für abgelaufen zu erklären.

In einer Pressemitteilung wies die Umweltorganisation darauf hin, dass sie seit Jahren „schlechte Gewohnheiten bei Genehmigungen und Konzessionen für Anlagen“ an der Küste anprangert, und im Fall von Alcúdia in Bezug auf 6 Strandbars, für die sie die korrekte Anwendung des Küstengesetzes gefordert hat.

Der GOB hat einen Einspruch gegen die im März 2020 erteilte Konzession zur Nutzung von 15.629 Quadratmetern öffentlicher Meeresfläche für eine Strandpromenade, Zugänge, Dienstleistungen und sechs Kiosk-Bars an einem Abschnitt des Strandes von Alcudia eingereicht.

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In der Beschwerde, über die noch nicht entschieden wurde, wurden Verstöße gegen die Artikel 74.3 und 75.1 des Küstengesetzes geltend gemacht, die sich auf die Grundsätze der Öffentlichkeit, Objektivität, Unparteilichkeit, Transparenz und Ausschreibung beziehen, und es wurde behauptet, dass für die Vergabe der Konzession eine Ausschreibung erforderlich war.

Diese Verstöße führen nach Ansicht des GOB zur radikalen Nichtigkeit der Konzessionserteilung, doch im vergangenen Monat wurde mit dem Bau der sechs Strandbars begonnen, „ohne dass über den Einspruch entschieden wurde und unter Verstoß gegen die Höchstfrist für den Beginn der Arbeiten, da das Ministerium für den ökologischen Übergang festgelegt hat, dass diese Arbeiten vor dem 1. November 2023 beginnen müssen“.

„In Wirklichkeit haben sie im März 2024 begonnen, und wir konnten auch feststellen, dass bestimmte Anforderungen der Konzession verletzt wurden, was zum Erlöschen der Konzession führen würde“, so der GOB.

Nach Ansicht der grünen Organisation wurde die in der Küstengesetzgebung vorgesehene Verkehrserleichterung nicht eingehalten, was einen „schweren Verstoß“ darstellt, der mit 1.000 bis 5.000 Euro pro Tag der Verkehrsunterbrechung geahndet wird.

Der GOB betont, dass fast die gesamte Verkehrsfläche in diesem Gebiet „durch Einfriedungen von Privatgärten und mehrere Gebäude blockiert wird, was gegen die Bestimmungen von Artikel 27 des Küstengesetzes verstößt“.

Sie prangern an, dass das Ajuntament d’Alcúdia als Konzessionär keine technischen oder budgetären Maßnahmen ergriffen hat, um die Wirksamkeit der Verkehrsfreigabe zu gewährleisten.

Aus diesen Gründen hat der GOB die Conselleria del Mar aufgefordert, die Konzession für die Nutzung von 15.629 Quadratmetern öffentlicher maritimer Landfläche für die Strandpromenade, Zugänge, Dienstleistungen und 6 Kiosk-Bars im Küstenabschnitt des Sektors I des Strandes von Alcudia aufzuheben.

Quelle: Agenturen