Die Balearenregierung hat insgesamt 722 Anträge auf Fotopar2024-Beihilfen für die Förderung von Photovoltaik- und Mikrowindenergie bewilligt, die einen Betrag von 2,3 Millionen Euro ausmachen, was 66,2 Prozent des Gesamtbudgets der Ausschreibung entspricht.
Wie das Ministerium für Unternehmen, Beschäftigung und Energie in einer Pressemitteilung erklärte, konnten die Akten dank der Verstärkung des Personals und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Energiebeihilfen bearbeitet werden, wodurch sich die Wartezeiten für die Bürger „erheblich“ verkürzen.
Fotopar2024, das am 26. Dezember ins Leben gerufen wurde, verfügt über ein Budget von 3,5 Millionen Euro und hat 1.113 Anträge für insgesamt 3,8 Millionen Euro erhalten. In diesem Jahr wurden bisher acht Anträge mit einer Gesamtsumme von 22.900 Euro zur Begutachtung eingereicht. Davon befinden sich drei Anträge in Höhe von 9.600 Euro in der Auszahlungsphase. Die Techniker der Generaldirektion für Energie und Klimawandel haben 291 Fälle mit Zwischenfällen festgestellt und weitere 100 Fälle, die aufgrund von Rücktritt, Rücknahme oder anderen Gründen geschlossen wurden.
Das Regionalministerium wies darauf hin, dass am 16. Mai die Änderung der Ausschreibung Fotopar2024 im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlicht wurde, mit dem Ziel, die Rechtfertigung durch Module – €/kWp (Photovoltaik), €/kW (Wind) und kWh/€ (Speicherergänzung) – zu vereinfachen.
Auf diese Weise müssen keine Rechnungen und Zahlungen mehr vorgelegt werden, sondern nur noch eine verantwortliche Erklärung. Die Überprüfung des Moduls und anderer technischer Unterlagen der Maßnahme erfolgt von Amts wegen durch Einsichtnahme in das Eigenverbrauchsregister.
Ziel der Subventionen ist die Förderung von Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 5 kWp bzw. bis zu 5 kW bei Mikroelektroanlagen. So werden neue Lithium-Ionen-Speichersysteme, die in neue Photovoltaik- oder Mikrowindanlagen eingebaut werden, gefördert, sofern diese Anlagen netzunabhängig sind.
Das mit EFRE-Mitteln 2021-2027 kofinanzierte Programm richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz auf den Balearen, die an dem Ort, an dem die Eigenverbrauchsanlage betrieben wird, keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die Waren und/oder Dienstleistungen auf dem Markt anbietet. Falls sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, müssen sie in das Verzeichnis der Unternehmer, Freiberufler und Steuerpflichtigen der staatlichen Steuerbehörde eingetragen sein.
Die Zuschüsse sind für Investitionen in neue Lithium-Ionen-Speicher in Einzelanlagen bestimmt, die die in den Abschnitten über Speicherkapazitäten bis zu 30 kWh genannten Systeme ergänzen und für die eine vom Hersteller bescheinigte Mindestbetriebsgarantie von fünf Jahren gilt. Bei der Installation einer Kapazität von mehr als 30 kWh werden nur die ersten 30 kWh bezuschusst.
Quelle: Agenturn