Die Generaldirektion für Mobilität hat das Verfahren zur Vergabe von 75 neuen zeitlich befristeten Konzessionen für Mietwagen mit Fahrer (VTC) auf der Insel Mallorca für die Sommersaison 2025 und 2026 eingeleitet.
Der Verkehrsrat der Balearen hat an diesem Freitag (12.12.2024) den Beschluss, der diese Konzession regeln wird, befürwortet, wie das Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Mobilität in einer Erklärung mitteilte.
Nach der Veröffentlichung des Beschlusses werden 75 befristete Konzessionen vergeben, genauso viele wie im Jahr 2024. Sie sollen ab dem 1. Mai 2025 ihren Dienst aufnehmen können.
Die Antragsteller haben drei Wochen Zeit, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen, andernfalls wird die Genehmigung an den nächsten auf der Liste weitergegeben.
Die befristeten Genehmigungen ermöglichen den Betrieb während der Hauptsaison zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2025 und 2026.
Wird der Dienst ab dem 1. Mai an 15 aufeinanderfolgenden Tagen nicht erbracht, so wird festgestellt, dass die befristete Genehmigung verloren ist, und die Genehmigung geht auf die nächste auf der Liste über.
Die Regelung für die Erteilung von befristeten VTC-Genehmigungen mit Inselcharakter auf Mallorca wurde 2019 per Dekret eingeführt. Im Jahr 2019 wurden fünfundzwanzig befristete Genehmigungen erteilt, weitere 50 im Jahr 2023 und 75 in diesem Jahr 2024. Für die Jahre 2025 und 2026 werden ebenfalls 75 Genehmigungen erteilt.
Der Consell de Govern hat an diesem Freitag das Dekret zur Änderung des Dekrets von 2019 genehmigt, das die Genehmigungen für die Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer mit insularem und temporärem Charakter auf Mallorca regelt.
Sie führt unter anderem mehr Bewertungskriterien ein, mit einer maximalen Punktzahl für Elektrofahrzeuge und anderen Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit und des Schutzes des Territoriums.
Außerdem werden die Anträge für diese Art von Genehmigungen auf ein und dasselbe Unternehmen oder eine Einzelperson beschränkt: Wer drei oder mehr ordentliche Genehmigungen besitzt, kann maximal drei befristete Genehmigungen beantragen.
Um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2025 neue Fahrzeuge, die Inhaber von 10 oder mehr Genehmigungen für Fahrzeuge mit Fahrer sind, über angepasste Fahrzeuge verfügen müssen, bis sie mindestens ein angepasstes Fahrzeug für je 10 Fahrzeuge in ihrer Flotte haben. Diese Anforderung gilt sowohl für gewöhnliche VTC-Zulassungen als auch für neue befristete Zulassungen. BefristeteVTC-Zulassungen können bis zu vier Jahre lang gelten und sind nicht übertragbar.
Quelle: Agenturen