Datenschutz auf Mallorca ausgehebelt?

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Das Nationale Institut für Sozialversicherung, die Allgemeine Sozialversicherungskasse und die Balearen, vertreten durch IBSalut, haben eineVereinbarung über die Weitergabe von Versicherungsdaten unterzeichnet, damit Ärzte bei der Ausstellung von Krankschreibungen über mehr Informationen verfügen.

Das spanische Amtsblatt (BOE) hat am Dienstag (25.08.2026) die Unterzeichnung der Vereinbarung veröffentlicht, mit der der Rahmen für die Weitergabe von Daten im Bereich der Sozialversicherung und der Beschäftigung von Arbeitnehmern festgelegt wird.

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Auf diese Weise werden die Sozialversicherungskasse und das Nationale Institut für Sozialversicherung Daten an das IBSalut weitergeben, damit Ärzte wie Hausärzte und Ärzte der Primärversorgung auf den Balearen zum Zeitpunkt der Untersuchung über genaue Angaben zur Position, zum Beruf und zur üblichen Tätigkeit des Patienten verfügen.

Bislang war der Arzt fast ausschließlich auf die mündlichen Angaben des Arbeitnehmers zu seiner beruflichen Tätigkeit angewiesen. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wird die Entscheidungsfindung bei der Ausstellung von ärztlichen Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit, deren Bestätigung oder die Entlassung im Rahmen von Verfahren wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (IT) erleichtert und objektiviert.

Quelle: Agenturen