Mehr Flexibilität bei der Aufnahme bestimmter Tätigkeiten

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Die Regionalregierung der Balearen hat einen bedeutenden Schritt eingeleitet, der Bürgern und Unternehmen künftig mehr Flexibilität bei der Aufnahme bestimmter Tätigkeiten ermöglichen soll. Am 2. September begann in Palma die Ausarbeitung einer neuen Verordnung, die vorsieht, dass manche Verwaltungsverfahren ohne vorherige Genehmigung starten können – stattdessen sollen Selbsterklärungen oder vorherige Anmeldungen ausreichen.

Dieses Modell sieht vor, dass dort, wo es die Vorschriften erlauben, die klassische Vorabgenehmigung durch eine Selbsterklärung ersetzt wird. Auch bislang notwendige Nachweise sollen teilweise entfallen oder durch die Selbsterklärung und eine begleitende Bescheinigung einer kooperierenden Behörde bestätigt werden. Das Ziel ist klar: Bürger und Unternehmen sollen weniger Dokumente einreichen müssen und die Verfahren dadurch beschleunigt werden.

Ein Beispiel für eine solche kooperierende Behörde ist die städtebauliche ECU, die in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Städtebau spielen soll. Dabei bleibt die Rechts- und Kontrollsicherheit gewahrt, da die Behörden weiterhin Kontrollen durchführen – jedoch vermehrt nachträglich statt im Vorfeld.

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Die neue Verordnung verändert zunächst keine Verwaltungsverfahren direkt, sondern sieht eine schrittweise Prüfung und Vereinfachung gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen vor. Dabei werden europäische und nationale Vorschriften berücksichtigt, um das öffentliche Interesse sowie rechtliche Garantien zu schützen.

Insgesamt soll das neue Verfahren den Verwaltungsaufwand verringern, die Effizienz steigern und dennoch den Schutz der Bürger und die Kontrolle durch die Behörden sicherstellen. Durch die verstärkte nachträgliche Kontrolle entsteht ein moderneres Gleichgewicht zwischen Vertrauen und Kontrolle.

Quelle: Agenturen