Die Kanarischen Inseln erwägen einschneidende Maßnahmen, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten: Der Kauf von Immobilien soll künftig auf Personen beschränkt werden, die seit mindestens zehn Jahren auf den Inseln leben. Dieses Vorhaben betrifft dabei sowohl In- als auch Ausländer und steht exemplarisch für den Versuch, regionale Interessen gegen globale und nationale Investoren zu verteidigen.
Herzstück des neuen Plans ist das Ziel, den stetig steigenden Anteil ausländischer Käufer – aktuell rund 35 Prozent – und die daraus resultierenden Preisanstiege zu begrenzen. Wer auf den Kanaren eine Wohnung erwerben will, müsste nach dem Vorschlag mindestens zehn Jahre ununterbrochen gemeldet sein oder, bei Unterbrechung, fünfzehn Jahre nachweisen. Zusätzlich sieht der Entwurf eine Begrenzung auf zwei Immobilien pro Käufer vor, die auch noch in verschiedenen Gemeinden liegen müssen. Unternehmen oder Investmentfonds dürften künftig maximal eine Wohnung für den Weiterverkauf oder zur Vermietung erwerben. Erbschaften bleiben von diesen Regelungen ausgenommen.
Einen besonderen Zündstoff birgt die Frage der europäischen Rechtsvereinbarkeit. Die EU schützt den freien Kapitalverkehr, und der kanarische Vorstoß steht hierzu im Widerspruch. Dennoch beruft sich die Regionalregierung auf besondere EU-Klauseln für entlegene Regionen, hofft jedoch noch auf grünes Licht aus Madrid und Brüssel. Die Maßnahme ist als temporäre Lösung auf zehn Jahre angelegt und gibt auch den Gemeinden die Möglichkeit, zusätzliche Steuern für Nichtansässige oder neue Ferienvermietungen in angespannten Stadtvierteln einzuführen.
Ob der Plan tatsächlich umgesetzt wird, ist angesichts politischer Unsicherheiten und der anstehenden Wahlen noch offen. Wer mit dem Gedanken spielt, auf den Kanaren zu investieren, sollte die Entwicklung in den kommenden Wochen aufmerksam verfolgen. Die Debatte wirft zugleich ein Schlaglicht darauf, wie sehr Immobilienmärkte unter dem Druck globaler Trends und lokaler Besonderheiten stehen können.
Quelle: Agenturen




