Europäische Obergrenze für Barzahlungen

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Mit der Einführung einer europaweiten Obergrenze für Barzahlungen ab dem 10. Juli 2027 stellt sich die Frage: Was ändert sich dadurch für Menschen in Spanien? Die neue Regelung, festgeschrieben in der Verordnung (EU) 2024/1624 zur Geldwäschebekämpfung, betrifft alle Mitgliedstaaten – jedoch mit nationalen Besonderheiten.

Die EU setzt einen maximalen Betrag von 10.000 Euro für Barzahlungen im Geschäftsverkehr. Doch dieser Höchstwert ist kein verpflichtender Standard. Mitgliedsstaaten dürfen weiterhin strengere Obergrenzen verhängen, und Spanien tut dies bereits: Hier gilt eine strikte Grenze von 1.000 Euro für Barzahlungen zwischen Unternehmern oder Freiberuflern, egal ob als Zahler oder Empfänger. Privatpersonen sind von dieser Regel größtenteils ausgenommen, außer sie haben ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien – dann gilt weiterhin die 10.000-Euro-Grenze, wie sie europaweit üblich wird.

Versucht jemand, Zahlungen künstlich aufzuteilen, um unter dem Limit zu bleiben, bleibt das wirkungslos: Zusammenhängende Transaktionen werden addiert. Unternehmen müssen zudem bei Barzahlungen ab 3.000 Euro die Identität ihrer Kunden prüfen. Wer das Limit überschreitet, riskiert nicht nur Strafen von bis zu 25 Prozent des Barzahlungsbetrags, sondern ist auch verpflichtet, Zahlungsbelege fünf Jahre lang aufzubewahren.

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Für die Praxis im Alltag bleibt in Spanien allerdings fast alles beim Alten. Großzahlungen oder größere Anschaffungen – beispielsweise der Kauf eines Gebrauchtwagens oder einer Wohnungsrenovierung – müssen weiterhin unbar abgewickelt werden. Für Touristen, die keine steuerlichen Residenten sind, bleibt die großzügigere Grenze von 10.000 Euro relevant.

Der EU-weite Schritt soll Geldwäsche schwieriger machen, ändert für den Alltag der meisten Menschen in Spanien jedoch wenig – es bleibt ratsam, größere Summen stets dokumentieren und gegebenenfalls die Herkunft des Bargelds nachweisen zu können.

Quelle: Agenturen