Schutz des Aals und nachhaltige Fischerei im Mittelmeer

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Die Europäische Union stellt mit einer neuen Verordnung die Weichen für einen stärkeren Schutz bedrohter Meerestiere sowie für die nachhaltige Nutzung von Ressourcen im Mittelmeerraum. Ziel ist es, besonders sensible Arten wie Aal, Korallen und Seebrassen besser zu bewahren und deren Lebensräume langfristig zu schützen.

Kernstück der Verordnung sind verschiedene Maßnahmen, die im Rahmen der Allgemeinen Kommission für Fischerei im Mittelmeer (GFCM) in Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) entwickelt wurden. Diese wurden nun verpflichtend ins Gemeinschaftsrecht der EU übernommen – ein entscheidender Schritt, dem sich Spanien und andere Mittelmeer-Anrainerstaaten anschließen.

Aalschutz: Die Verordnung erlässt spezielle Schutzmaßnahmen für den Aal, inklusive seiner Süßwasser-Lebensphase. Ziel ist unter anderem die Erholung bedrohter Bestände.
Seebrasse im Alborán-Meer: Ein nachhaltiger Bewirtschaftungsplan soll die Zukunft dieser Fischart sichern, die aufgrund von Überfischung zunehmend unter Druck steht.
Freizeitfischerei: Mindeststandards für Hobby-Angler und Freizeitfischer im Mittelmeer sollen helfen, die Ökosysteme zu entlasten und Bestände nicht zu dezimieren.
Korallen: Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Korallen verhindern eine langfristige Schädigung dieser empfindlichen Habitate.

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Mit diesen Regelungen setzt die EU ein Signal für mehr Verantwortung im Umgang mit den Meeren. Nachhaltige Fischerei und konsequenter Schutz der Meeresfauna können nur gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen – zugunsten heutiger und zukünftiger Generationen.

Quelle: Agenturen