Ab dem 1. Juli 2028 muss in Spanien auf alle kurzfristigen touristischen Vermietungen Mehrwertsteuer gezahlt werden, also auch dann, wenn keine zusätzlichen Leistungen wie Reinigung oder Frühstück angeboten werden. Diese Regelung stammt aus einem neuen europäischen Gesetz (EU 2025/516), das im März 2025 angekündigt wurde. Spanien muss dieses Gesetz noch in eigene Vorschriften umsetzen.
Bislang hing die Mehrwertsteuerpflicht in Spanien davon ab, ob zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung oder eine Rezeption angeboten wurden. Ohne diese Dienstleistungen musste keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das ändert sich nun. Ab 2028 spielt es keine Rolle mehr, ob Sie diese Extras anbieten: Wenn Sie Ihre Immobilie für weniger als 30 Nächte an Touristen vermieten, müssen Sie in jedem Fall Mehrwertsteuer zahlen.
Diese Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die traditionelle Langzeitvermietung von Wohnungen. Das bedeutet, dass Sie bei einer längerfristigen Vermietung, beispielsweise an eine Familie oder einen Studenten für mehrere Monate oder Jahre, weiterhin keine Mehrwertsteuer zahlen müssen. Diese Mehrwertsteuerbefreiung ist im spanischen Steuergesetz verankert und bleibt weiterhin gültig. Der Unterschied zwischen touristischer und normaler Vermietung bleibt also auch nach Einführung der neuen Regeln im Jahr 2028 wichtig.
Die neue Regelung soll sicherstellen, dass alle Länder in der EU touristische Vermietungen gleich behandeln. Das ist fairer gegenüber Hotels, die bereits Mehrwertsteuer zahlen müssen, während viele private Vermieter dies noch nicht tun. Bekannte Plattformen wie Airbnb und Booking.com werden wahrscheinlich dabei helfen, die Mehrwertsteuer einzuziehen und an die Steuerbehörden weiterzuleiten, da über sie viele Buchungen getätigt werden.
Vermieter müssen sich auf zusätzlichen Papierkram einstellen. So müssen sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren, eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und ihre Mehrwertsteuererklärung rechtzeitig abgeben. Es ist ratsam, hierfür die Hilfe eines Buchhalters oder Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Die spanische Regierung ist derzeit dabei, die neue EU-Regelung in spanisches Recht umzusetzen. Es ist noch nicht sicher, ob Spanien diese neue Mehrwertsteuerregelung bereits vor 2028 einführen wird. Einige politische Parteien befürworten dies, da sie hoffen, dass dadurch mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird.
Die neue Mehrwertsteuerregelung für touristische Vermietungen bringt eine große Veränderung für den spanischen Mietmarkt mit sich. Vermieter, Buchungsportale und Touristen müssen sich alle ab Juli 2028 auf diese neue Steuer einstellen.
Quelle: Agenturen





