Abriss eines veralteten Gebäudes an der Küste von Bendinat

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Die Balearenregierung hat den Abriss eines veralteten, ungenutzten und baufälligen Gebäudes genehmigt, das sich auf öffentlichem Küstengebiet in Cala Oli, im Gebiet von Bendinat, in der Gemeinde Calvià befindet. Ziel ist es, eine Besetzung ohne gültigen Titel zu beseitigen, Risiken zu reduzieren und diesen Küstenabschnitt zurückzugewinnen, wie das Ministerium für Meer und Wasserkreislauf am Freitag (02.01.2026) in einer Pressemitteilung erklärte.

Die Maßnahme betrifft auf Antrag der betroffenen Partei eine Besetzung von öffentlichem Grund, die auf eine 1963 erteilte Verwaltungskonzession zurückgeht, die später abgelaufen ist. Nach Überprüfung des Grundstücks beträgt die besetzte Fläche etwa 195 Quadratmeter.

Der Beschluss genehmigt den Abriss und die Entfernung des Gebäudes und der dazugehörigen Strukturen – darunter Terrassen und Treppen –, ohne dass in irgendeinem Fall die Konsolidierung der Besetzung oder der Bau neuer Elemente erlaubt ist.

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Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass die Maßnahme keine spätere Nutzung des Raums ermöglicht und ausschließlich der physischen Wiederherstellung der Küste dient. Es wurde auch betont, dass diese Maßnahme Teil einer kontinuierlichen Arbeit zum Schutz des öffentlichen Meeres- und Landbereichs ist, um Situationen aus der Vergangenheit zu korrigieren, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen, und den öffentlichen Charakter der Küste zu stärken.

Die technischen Berichte, auf denen die Genehmigung basiert, zeigen, dass Maßnahmen in diesem Bereich sowohl aus Sicherheitsgründen aufgrund des schlechten Zustands einiger Strukturen an der Küstenlinie als auch zur Vermeidung von Küstenerosion und möglichen Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung sinnvoll sind.

Durch die Entfernung dieser Elemente kann das natürliche Profil der Küste wiederhergestellt und die landschaftliche Integration dieses Küstenabschnitts verbessert werden. Außerdem werden die Risiken verringert, die mit dem Vorhandensein veralteter Bauwerke verbunden sind, die der Meeresdynamik und Unwettern ausgesetzt sind.

Die Durchführung der Arbeiten ist an die entsprechende kommunale Genehmigung gebunden und muss gemäß den in der Genehmigung festgelegten Bedingungen erfolgen.

Quelle: Agenturen