Das Königshaus hat die Tatsache verteidigt, dass die Verleihung des Titels „Königlich“ an die Acadèmi de sa Llengo nicht notwendigerweise eine Identifikation mit den Aktivitäten impliziert, die diese Einrichtung durchgeführt hat oder in Zukunft durchführen wird, und hat die Verwirrung bedauert, die durch diese Unterscheidung entstanden ist.
Nach der Verabschiedung eines Gesetzesvorschlags (PNL) im Parlament fügte das Königshaus hinzu, dass die Lesart der Initiative eine Interpretation der Auszeichnung suggeriere, die „in keinem Zusammenhang“ mit der Absicht stehe, mit der diese Auszeichnung verliehen wurde.
Die Initiative, die von MÉS per Mallorca unterstützt wurde, erinnerte daran, dass die Sprache der Balearen laut Autonomiestatut Katalanisch ist und die UIB die einzige beratende Institution in sprachlichen Angelegenheiten ist.
„Die UIB ist die einzige beratende Institution in sprachlichen Angelegenheiten. Es gibt nichts, was gegen die Bestimmungen von Artikel 4 des Autonomiestatuts verstößt“, antwortete die Institution.
Zarzuela erläuterte in einem Schreiben an das Parlament, dass die Auszeichnungen auf Antrag mehreren Einrichtungen aus dem künstlerischen, sportlichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Bereich gewährt werden, die ihre Arbeit über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten.
Quelle: Agenturen