Die jüngsten DANAs, von denen mehrere Regionen Spaniens schwer betroffen waren, haben die Dirección General de Tráfico (DGT) veranlasst, Änderungen am Verfahren zur Erlangung des Führerscheins vorzunehmen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbildung der Fahrer in Notfallsituationen zu verbessern und ähnliche Tragödien in Zukunft zu verhindern.
Regierungspräsident Pedro Sánchez kündigte die obligatorische Aufnahme eines speziellen Notfalltrainings in die Ausbildung zum Erwerb des Führerscheins an. Diese Initiative ist Teil eines königlichen Erlasses zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Fahrer besser auf kritische Situationen am Steuer vorbereitet sind.
Die DGT plant die Schaffung eines speziellen Moduls für Notfälle, indem sie Anhang 5 der Allgemeinen Vorschriften für Kraftfahrer reformiert, der die Lehrpläne und Prüfungen enthält, die von Führerscheinbewerbern abgelegt werden müssen.
Diese Reform zielt darauf ab, praktische und theoretische Inhalte einzuführen, um künftige Fahrer im Umgang mit Notfällen im Straßenverkehr wie Überschwemmungen, Unfällen oder widrigen Witterungsverhältnissen zu schulen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Fahrer besser auf Risikosituationen vorzubereiten, insbesondere nach den jüngsten katastrophalen Ereignissen.
Die DGT ist der Ansicht, dass eine umfassendere, sicherheitsorientierte Ausbildung in Notfällen dazu beitragen wird, Unfälle zu verringern und in kritischen Situationen Leben zu retten.
Zusätzlich zu den Änderungen bei der Ausbildung von Fahranfängern hat die DGT angekündigt, dass sie die vorübergehende Abmeldung von Fahrzeugen, die von der DANA als beschädigt eingestuft wurden, von Amts wegen vornehmen wird, um die Verfahren für die betroffenen Eigentümer zu erleichtern. Diese Maßnahme wird es den Eigentümern beschädigter Fahrzeuge ermöglichen, die vorübergehende Abmeldung ohne Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu bewerkstelligen, wodurch das Verfahren beschleunigt wird und sie von der Zahlung der Kfz-Steuer befreit sind, solange das Fahrzeug außer Betrieb ist.
Quelle: Agenturen