Für die Steuererklärungen in Spanien für die Jahre 2023-2024 gibt es eine Reihe wichtiger Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, die ein bestimmtes Einkommen überschreiten.
Im Jahr 2024 wird die spanische Steuerverwaltung die Steuerkampagne früher beginnen, nämlich am 3. April. Letztes Jahr begann die Kampagne am 11. April. Internetnutzer können ihre Steuererklärungen bereits am 3. April abgeben. In diesem Jahr wird die Kampagne bis zum 1. Juli 2024 laufen, also einen Tag länger als sonst. Der Grund dafür ist, dass der 30. Juni in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt.
Für Selbstständige besteht eine der wichtigsten steuerlichen Änderungen in diesem Jahr darin, dass sie unabhängig von ihrem Einkommen und der Zeit, in der sie als Selbstständige registriert waren, eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Regierung hat außerdem die digitale Abgabe der Einkommenssteuererklärungen zur Pflicht gemacht, vorausgesetzt, das Finanzamt bietet den Steuerzahlern, die Hilfe beim digitalen Ausfüllen benötigen, persönliche Unterstützung an.
Diese Klarstellung der Steuerverwaltung folgt auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, der einen Rechtsfehler bei der Einführung der digitalen Einreichung von Steuererklärungen als einzige Möglichkeit festgestellt hatte. Fast 92 % der Steuerzahler haben ihre Steuererklärungen im vergangenen Jahr digital über die Website oder die mobile App der Steuerbehörde eingereicht. Nur 1,07 Millionen Menschen gaben ihre Steuererklärung per Telefon ab.
Für Selbstständige gibt es allerdings neue Abzüge. So können Unternehmen und Arbeitnehmer bald Steuerabzüge für die Altersvorsorge nutzen. Außerdem wird der Höchstbetrag für den Abzug von Rentenbeiträgen von 1.500 EUR auf 8.500 EUR angehoben. Dies sind günstige Entwicklungen für Selbstständige.
Auch für Hausbesitzer gibt es in der Steuererklärung 2023-2024 wichtige Änderungen. So werden zum Beispiel die Subventionen für nachhaltige Energiemaßnahmen in Häusern und Wohnblocks verlängert. Wer in die Erhaltung investiert, kann 20 %, 40 % oder 60 % der Kosten von der Einkommensteuer absetzen.
Auch Vermieter werden ermutigt, die Miete zu senken. Ab dem 1. Januar 2024 können Vermieter, die in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt neue Mietverträge abschließen und die Miete senken, 90 % des Nettoerlöses von der Einkommensteuer absetzen. Dies dürfte den Mietern des freien Sektors mehr Spielraum verschaffen.
Außerdem können Frauen mit Kindern unter 3 Jahren, die Anspruch auf Kindergeld haben, ihre Steuerrechnung um 1.200 Euro pro Jahr und Kind senken. Dies gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dieser Seniorenabzug ist ein nettes Zugeständnis für Familien mit kleinen Kindern.
Eine umstrittene Maßnahme ist die schrittweise Abschaffung des Hypothekenzinsabzugs. Im Jahr 2023 wird der maximale Abzugssatz auf 36,93 % gesenkt. Dies betrifft Hauseigentümer, die ihre Hypothek noch nicht abbezahlt haben. Andererseits werden dadurch die Staatsausgaben und die Immobilienpreise begrenzt. Eine differenzierte Debatte über den Hypothekenzinsabzug ist notwendig.
Nach den neuesten Zahlen von Anfang 2023 erhielt die Steuerverwaltung insgesamt 23.005.000 Steuererklärungen für das Steuerjahr 2022. Dies entspricht einem Anstieg von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr. Etwa 65,5 % der Erklärungen führten zu einer Erstattung und 6.435.000 Erklärungen zu einer Nachzahlung. Die überwiegende Mehrheit, fast 92 % der Steuerpflichtigen, reichte ihre Steuererklärung digital über die Website oder eine App ein.
Insgesamt wird die jährliche Steuerkampagne immer effizienter und schlanker. Mit über 20 Millionen digitalen Steuererklärungen ist klar, dass die meisten Menschen wissen, wie sie sich zurechtfinden. Für einen stabilen Prozess sind nur noch kleinere Verbesserungen erforderlich.
Quelle: Agenturen



