Aktualisierte Verordnung über Wohnmobile

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Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) hat an diesem Dienstag (11.07.2023) die Aktualisierung der Vorschrift, die die Benutzung von Wohnmobilen und Wohnwagen regelt, gebilligt und eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen dem Parken und dem Campen dieser Fahrzeuge eingeführt, wodurch Strafen für die Benutzer vermieden werden.

Der spanische Verband der Caravaning-Industrie und des Caravaning-Handels wertete diese Änderung der Vorschrift 08 V-74, die seit 15 Jahren als Referenz“ für die Benutzer dient und bei Konflikten aufgrund fehlender spezifischer Vorschriften“ in der allgemeinen Straßenverkehrsordnung verwendet wird, als große Neuigkeit“.

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Diese Anweisung diente den Autonomen Gemeinschaften als Grundlage für die Ausarbeitung eigener Vorschriften über die Übernachtungsplätze für Wohnmobile. Eine „gewisse Unklarheit“ im Text hat jedoch im Laufe der Jahre zu „einigen problematischen Situationen“ für die Fahrer in „einigen Gemeinden, die sich weiterhin gegen das Wohnmobilfahren wehren“, geführt.

Die neue Vorschrift löst dieses Problem, indem sie klar zwischen dem Parken, einem in der allgemeinen Straßenverkehrsordnung geregelten Manöver, und dem Camping, einer in der Tourismusverordnung geregelten Tätigkeit, unterscheidet.

Grundsätzlich gilt: Wenn das Fahrzeug mit abgestelltem Motor steht und nur über die Räder mit dem Boden in Kontakt ist (ohne Stützfüße oder andere Hilfsmittel), nicht mehr Fläche einnimmt als es im geschlossenen Zustand einnimmt und keine Flüssigkeiten oder Geräusche nach außen abgibt, ist es geparkt. Daher hat er in diesem Fall keine „anderen Verpflichtungen, die sich von denen anderer Fahrzeuge mit denselben technischen Merkmalen unterscheiden“.

Der spanische Verband der Caravaning-Industrie und des Caravaning-Handels hat der DGT für die Zusammenarbeit in den letzten Monaten gedankt, um „diese wichtige Anweisung für die gesamte Wohnmobilbranche“ zu erreichen. Und er erinnerte daran, dass er weiterhin mit dem neuen Team, das nach den Parlamentswahlen gebildet wird, über eine „spezifische und konkretere Regelung“ für diese Fahrzeuge im Rahmen der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung verhandeln wird.

Quelle: Agenturen