An Spaniens Flughäfen geht gerne mal Gepäck verloren

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Spanien hat die zweifelhafte Ehre, mit zwei Flughäfen zu den drei europäischen Flughäfen mit den meisten Gepäckverlusten zu gehören. Einem Bericht von Reclamio, einem Spezialisten für die Bearbeitung von Fluggastschäden, zufolge steht der Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas an erster Stelle. Auf dem zweiten Platz folgt Barcelona El Prat.

Madrid-Barajas führt die Liste mit 26,5 % der Beschwerden an, gefolgt von Barcelona-El Prat mit 13 % der Beschwerden. An dritter Stelle liegt der Flughafen Lisboa Humberto Delgado in Portugal mit 5,8 % der Schadensfälle und an vierter Stelle steht Paris Orly in Frankreich mit 2,7 %. Der spanische Flughafen Palma de Mallorca vervollständigt die Top Five mit 2,4 % der Schadensfälle.

Wenn Ihr Gepäck am Flughafen abhanden kommt, sollten Sie vor dem Verlassen des Flughafens am Schalter der Fluggesellschaft sofort eine Gepäckermittlung einleiten. Sie müssen einen Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen, und es ist auch ratsam, eine Beschwerde beim Kundendienst der Fluggesellschaft einzureichen.

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Reclamio betont jedoch, dass die meisten vermissten Koffer innerhalb von zwei Tagen (97 %) an ihre Besitzer zurückgegeben werden. Wenn ein Koffer nicht wiedergefunden wird, kann die Entschädigung für den geschädigten Fluggast mehr als 1 500 € betragen. Trotz der Unannehmlichkeiten besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das vermisste Gepäckstück wiedergefunden wird, was für die geschädigten Reisenden ein gewisser Trost ist.

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Fluggäste für fehlendes oder beschädigtes Gepäck bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Fluggesellschaft, der Art des Tickets und dem Zielort ab.

Im Allgemeinen gilt für Inlandsflüge ein Höchstbetrag von 1.400 € pro Fluggast und für internationale Flüge ein Höchstbetrag von 1.600 € pro Fluggast.

Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung auf einen bestimmten Betrag pro Kilogramm Gepäck begrenzt ist. Das bedeutet, dass schwere Koffer im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts mehr wert sind.

Es ist wichtig, zwischen Verlust, Beschädigung und Diebstahl zu unterscheiden. Die Fluggesellschaft ist für fehlendes und beschädigtes Gepäck verantwortlich, nicht aber für Diebstahl.

Bei Verlust oder Beschädigung können Sie also immer eine Klage bei der Fluggesellschaft einreichen. Bei Diebstahl ist die Situation anders. Wenn Ihr Koffer bei der Ankunft in gutem Zustand ist, aber später gestohlen wird, können Sie die Fluggesellschaft dafür nicht haftbar machen.

Quelle: Agenturen