Arbeitslose müssen Steuererklärung abgeben

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Die spanische Regierung hat wichtige Änderungen für die Arbeitslosenunterstützung angekündigt. Ab 2025 müssen Arbeitslose, die Leistungen beziehen, eine Steuererklärung abgeben. Dies ist Teil eines Gesetzes, mit dem die Leistungen modernisiert werden sollen. Viele Arbeitslose sind besorgt über die finanziellen Auswirkungen und den Verwaltungsaufwand, den diese Änderung mit sich bringt.

Die neue Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Arbeitslose in Spanien ist eine bedeutende Veränderung. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets, mit dem die spanische Regierung das System der Arbeitslosenunterstützung modernisieren und verbessern will. Ziel ist es, mehr Transparenz und Kontrolle bei der Gewährung von Leistungen zu schaffen.

Nach Angaben des Arbeitsministeriums müssen Arbeitslose, die beitragsabhängige Leistungen oder Sozialhilfe beziehen, keine Steuern zahlen, wenn sie weniger als 15.876 € im Jahr verdienen. Wie die Steuererklärungen für diejenigen ausfallen, die mehr verdienen, hängt von der autonomen Region ab, in der sie leben.

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In Spanien gibt es verschiedene Arten von Arbeitslosenunterstützung, die je nach Grund der Arbeitslosigkeit, der Erwerbsbiografie und anderen Faktoren variieren können. Es gibt zwei Hauptkategorien: Hilfsleistungen (prestaciones asistenciales) und Beitragsleistungen (prestaciones contributivas).

Die beitragsabhängigen Leistungen richten sich an Arbeitnehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes Anspruch auf Leistungen haben. Die beitragsabhängigen Leistungen sind für Arbeitslose gedacht, die keinen Anspruch auf beitragsabhängige Leistungen haben, z. B. weil sie lange Zeit nicht als Arbeitnehmer gearbeitet haben. Die neue Regelung zur Abgabe einer Steuererklärung gilt für alle Arbeitslosen, die SEPE-Leistungen erhalten, unabhängig von der Art der Leistung.

Die Änderungen des Königlichen Gesetzesdekrets 2/2024, einschließlich der obligatorischen Steuererklärung für Arbeitslose, werden für die meisten Personen am 1. November 2024 in Kraft treten. Das bedeutet, dass Arbeitslose, die ab diesem Datum Leistungen beantragen oder bereits beziehen, sich darauf vorbereiten sollten, ab 2025 eine Steuererklärung abzugeben.

Diese Änderung kann für viele Arbeitslose einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten, insbesondere für diejenigen, die es nicht gewohnt sind, Steuererklärungen abzugeben. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Anforderung nur für Arbeitslose gilt, die Leistungen aus der SEPE beziehen. Für Personen, die keine Leistungen erhalten, gelten weiterhin die derzeitigen Regeln für die Abgabe einer einkommensabhängigen Steuererklärung.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bedeutet auch, dass die SEPE mehr Daten über die finanzielle Situation von Arbeitslosen sammeln kann. Dies könnte zu einer besseren Abstimmung der Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse der Arbeitslosen führen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die spanische Regierung sicherstellt, dass diese Daten vertraulich und sicher behandelt werden.

Quelle: Agenturen