Auch was für Mallorca? Aussetzung der Genehmigungen für Touristenwohnungen

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In den letzten Jahren ist es immer üblicher geworden, Immobilien für den Tourismus zu vermieten, was in vielen Gemeinden zu verschiedenen Problemen geführt hat. Vor kurzem hat die Gemeinde El Campello an der Costa Blanca die vorübergehende Aussetzung der Genehmigungen für Touristenwohnungen in bestimmten Immobilienarten beschlossen.

Genehmigungen spielen eine entscheidende Rolle in der Diskussion um Ferienhäuser. In vielen Gemeinden, darunter auch El Campello, ist es nicht einfach, eine Genehmigung für die Vermietung von Immobilien an Touristen zu erhalten. Die kommunalen Vorschriften und Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Genehmigungen zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Einwohner und der Touristen herzustellen.

Das Plenum des Gemeinderats von El Campello hat am Donnerstag (26.09.2024) beschlossen, das Verfahren zur Erstellung von Gutachten über die Eignung von Ferienhäusern in Wohnkomplexen (mit Gewerbeflächen) und Ein- oder Zweifamilienhäusern mit Gemeinschaftsräumen oder vertikaler Aufteilung für ein Jahr auszusetzen.

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In den letzten Jahren hat es eine beträchtliche Verlagerung von normalen Wohnungen hin zu Touristenunterkünften gegeben. Dies hat sich negativ auf die Qualität des städtischen Umfelds ausgewirkt und erschwert die Suche nach bezahlbarem Wohnraum.

Diese Situation hat die Gemeinden dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen und nach Lösungen für die Probleme zu suchen. Dies hat zu einer klaren Gesetzgebung geführt, die sie bei der Erstellung von Stadtplänen unterstützt, damit das Recht auf Wohnraum und die Qualität der städtischen Umwelt im Einklang mit der Unterbringung von Touristen stehen.

Das Wachstum der touristischen Immobilien hat die Regionalregierung Generalitat Valenciana dazu veranlasst, im Jahr 2018 ein Gesetz zu erlassen. In diesem Gesetz wurde unter anderem festgelegt, dass man für eine Genehmigung die Zustimmung der Gemeinde benötigt. Doch diese Regelung erwies sich als nicht ganz erfolgreich. Denn die Justiz betrachtete touristische Unterkünfte aus städtebaulicher Sicht als zweitrangig und nicht als Wohnunterkünfte. Dies führte häufig zu negativen Berichten über die städtebauliche Eignung, insbesondere wenn der Flächennutzungsplan dies nicht zuließ.

Quelle: Agenturen