Ausbreitung der Vogelgrippe auch auf Mallorca

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Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung hat angekündigt, ab kommenden Montag zusätzliche Maßnahmen zur Verstärkung der Prävention gegen die Ausbreitung des Vogelgrippevirus zu ergreifen, nachdem in dieser Woche ein erhöhtes Risiko aufgrund der Zunahme von Fällen in Europa – insbesondere bei Wildvögeln –, der Zugvogelbewegungen und des Temperaturrückgangs festgestellt wurde.

Zu den Maßnahmen gehört insbesondere die Stallpflicht für Geflügel in den als besonders gefährdet und überwachungsbedürftig eingestuften Gebieten, insgesamt 1.199 Gemeinden, die sich in Andalusien (197), Aragonien (128), den Kanarischen Inseln (1), Kantabrien (31), Kastilien und León (250), Kastilien-La Mancha (18), Katalonien (224), der Autonomen Gemeinschaft Madrid (16), der Autonomen Gemeinschaft Valencia (138), Extremadura (99), Galicien (40), den Balearen (14), La Rioja (6), Navarra (12), dem Baskenland (6), dem Fürstentum Asturien (8), der Region Murcia (11), Ceuta und Melilla.

Das von Luis Planas geleitete Ministerium hat in Absprache mit den autonomen Regionen alle Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe aktiviert, die in der Verordnung APA/2442/2006 vom 27. Juli vorgesehen sind.

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Gustav Knudsen | Blaues Licht

Zu diesen Verboten und Verpflichtungen in Gebieten mit besonderem Risiko und besonderer Überwachung gehören das Verbot, Vögel der Ordnungen Anseriformes und Charadriiformes als Köder zu verwenden, sowie das Verbot, Enten und Gänse zusammen mit anderem Geflügel zu halten.

Ebenfalls verboten ist die Freilandhaltung von Geflügel. Das Landwirtschaftsministerium hat jedoch präzisiert, dass die zuständige Behörde, wenn dies nicht möglich ist, die Freilandhaltung von Geflügel unter Verwendung von Vogelschutznetzen oder anderen Vorrichtungen, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern, genehmigen kann.

In diesem Fall müssen die Vögel innerhalb der Anlagen oder in einem Schutzraum gefüttert und getränkt werden, der das Eindringen von Wildvögeln verhindert und deren Kontakt mit dem Futter und Wasser für das Geflügel verhindert.

Darüber hinaus ist es verboten, Geflügel aus Wasserbehältern zu tränken, zu denen Wildvögel Zugang haben, es sei denn, das Wasser wurde behandelt, um die Inaktivierung möglicher Vogelgrippeviren zu gewährleisten.

Somit müssen Wasserbehälter im Freien, die aus Tierschutzgründen für bestimmte Geflügelarten erforderlich sind, ausreichend gegen Wildvögel geschützt werden.

Ebenfalls verboten ist die Anwesenheit von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Tierversammlungsstätten, einschließlich Viehzuchtwettbewerben, Ausstellungen, Messen und kulturellen Veranstaltungen sowie jeglicher Versammlung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.

Für das übrige Gebiet hat das Landwirtschaftsministerium daran erinnert, dass die Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben, insbesondere diejenigen, die den Kontakt mit Wildvögeln verhindern sollen, verschärft werden müssen, dass die passive Überwachung verstärkt werden muss und dass jeder Verdachtsfall so schnell wie möglich den amtlichen Veterinärdiensten gemeldet werden muss.

Andererseits hat das Landwirtschaftsministerium daran erinnert, dass die autonomen Regionen für die Tiergesundheit zuständig sind und daher weitere ergänzende Maßnahmen festlegen können, um den Schutz vor dieser Krankheit in ihren Regionen zu verstärken und so ihre Ausbreitung zu verhindern.

Quelle: Agenturen