GOB hat an diesem Freitag (28.10.2022) darauf hingewiesen, dass die Bar und die Terrasse in Cala Deià gegen die Küstenschutzbestimmungen verstoßen, und sich gegen die Behauptungen des Konsistoriums vor dem Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung zugunsten der Konzession ausgesprochen.
In einer Pressemitteilung wies die Umweltorganisation darauf hin, dass Artikel 68 der Allgemeinen Küstenverordnung keine festen Installationen an Stränden zulässt, die als natürlich gelten, d.h. an Stränden mit ländlichem Hinterland, wie es bei Cala Deià der Fall ist.
GOB hat sich auf Informationen über den Vorschlag des Ministeriums, die Zulassung zu verweigern, und die Behauptungen des Konsistoriums zugunsten der Bar bezogen.
Quelle: Agenturen





