Die spanischen Steuerbehörden haben in den sozialen Medien erneut vor dem Verbot von Barzahlungen von 1.000 Euro oder mehr im Geschäftsverkehr gewarnt. Das Verbot, das zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung eingeführt wurde, gilt auch, wenn die Zahlung aufgeteilt wird.
Für Nichtansässige, wie z.B. ausländische Touristen, liegt die Grenze bei 10.000 Euro. Alle Transaktionen, die diese Grenzen überschreiten, müssen über rückverfolgbare Zahlungsmittel erfolgen. Sowohl Zahler als auch Empfänger müssen Belege fünf Jahre lang aufbewahren und den Steuerbehörden auf Verlangen vorlegen können.
Verstöße werden mit einer Geldbuße in Höhe von 25 % des zu viel gezahlten Betrags geahndet, wobei die Möglichkeit besteht, die Geldbuße im Falle einer prompten Zahlung zu reduzieren. Ab 2027 wird die EU eine einheitliche Obergrenze von 10.000 € einführen, während die Mitgliedstaaten strengere Regeln anwenden können.
Die Banken sind verpflichtet, ungewöhnliche Einzahlungen oder Abhebungen von mehr als 3.000 € zu melden. Arbeitgeber sollten Gehälter vorzugsweise per Banküberweisung zahlen; Barzahlungen sollten 1.000 Euro nicht überschreiten und ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass die Gehälter vorzugsweise per Banküberweisung gezahlt werden. Wenn Barzahlungen erfolgen, sollten sie 1.000 Euro nicht überschreiten. Der Arbeitgeber muss außerdem die Unterlagen aufbewahren und dem Arbeitnehmer eine Quittung aushändigen. Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen und rechtlichen Konsequenzen führen.
Die Europäische Union regelt Barzahlungen mit einer EU-weiten Obergrenze von 10.000 Euro für geschäftliche Transaktionen, die ab 2027 gilt. Die Mitgliedstaaten können strengere nationale Grenzwerte festlegen, wie Spanien mit seiner 1.000-Euro-Grenze. Damit soll Finanzkriminalität bekämpft und ein einheitlicher Standard innerhalb der EU geschaffen werden.
Quelle: Agenturen




