Der Consell de Govern hat dem Vizepräsidenten und Minister für den Energiewandel, die produktiven Sektoren und das demokratische Gedächtnis, Juan Pedro Yllanes, die vorherige Ermächtigung erteilt, die Befugnis zur Bewilligung und Verwendung von Ausgaben im Rahmen des Vorschussverfahrens für die Ausschreibung von zwei Beihilfelinien für die Modernisierung der produktiven und digitalen Struktur der Industrietätigkeit im Gebiet der Balearen für das Jahr 2023 auszuüben.
In der Pressekonferenz im Anschluss an den Regierungsrat erläuterte der Sprecher der Exekutive, Iago Negueruela, dass die erste Beihilfelinie mit einem Budget von drei Millionen Euro darauf abzielt, die Durchführung großer Investitionen zu unterstützen.
Sie richtet sich an KMU mit produktiver industrieller Tätigkeit auf den Inseln und wird Maßnahmen zur Modernisierung der produktiven und digitalen Struktur der industriellen Tätigkeit subventionieren, sofern die förderfähige Mindestinvestition 100.000 Euro oder 25.000 Euro für die Veröffentlichung von Videospielen übersteigt.
Das zweite, mit 3,7 Millionen Euro ausgestattete Programm zielt auf die Förderung des industriellen Gefüges, die Modernisierung der Verwaltungs- und Produktionssysteme, die Verbesserung des Produktionsgefüges und der strategischen Positionierung der Industrie sowie die Förderung und Einführung von IKT in diesem Sektor ab. Bis zum Jahr 2023 werden insgesamt 6.700.000 Euro an Subventionen zur Förderung von Investitionen in die Industrie des Archipels bereitgestellt.
Die erste Beihilfelinie, die mit drei Millionen Euro ausgestattet ist, zielt darauf ab, industrielle Großinvestitionen durch den Erwerb von Anlagegütern (Gebäude und Anlagen, EDV-Ausrüstung und Software, Mobiliar und Ausstattung, Maschinen oder Fahrzeuge) und immaterielle Investitionen im Zusammenhang mit dem industriellen Prozess zu unterstützen, die zum ersten Mal genutzt oder in Betrieb genommen werden sollen.
Dieser Zuschuss setzt voraus, dass das begünstigte Unternehmen mindestens einen Vollzeitbeschäftigten einstellt und ihn in das Arbeitszentrum integriert, in dem die bezuschussten Maßnahmen durchgeführt wurden. Begünstigt werden können Unternehmen, die als KMU gelten und auf den Inseln eine produktive industrielle Tätigkeit ausüben oder ausüben werden, die in den Klassifikationen der Wirtschaftszweige (CNAE) von 2009 aufgeführt sind, sofern die förderfähige Mindestinvestition 100.000 Euro im Falle der verarbeitenden Industrie oder 25.000 Euro im Falle der Veröffentlichung von Videospielen übersteigt.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Investitionen für die Errichtung neuer Produktionszentren sowie für die Erweiterung, Verbesserung oder Modernisierung bestehender Zentren, sofern sie sich in der autonomen Gemeinschaft befinden. Außerdem müssen die Investitionen innerhalb des Zeitraums zwischen dem 11. November 2022 und dem 10. November 2023 installiert, in Betrieb genommen, in Rechnung gestellt und bezahlt werden, beides einschließlich.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören unter anderem Investitionen in die Beauftragung externer Unternehmen für die Entwicklung technischer Projekte zur Erweiterung von Industrieanlagen, Maschinen, 3D-Druckern, den Erwerb und die Installation von Technologien im Zusammenhang mit Industrie 4.0, wie kollaborative Robotik oder Cloud Computing, die Beauftragung externer Unternehmen für die Gestaltung von Webseiten und Umgebungen usw.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.) und der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro pro Begünstigtem. Die für diese Aufforderung bereitgestellten Mittel belaufen sich auf drei Millionen Euro, und die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft einen Monat ab dem 24. Januar 2023.
Die zweite Linie ist mit 3,7 Millionen Euro ausgestattet und zielt auf die Förderung des industriellen Gefüges, die Modernisierung der Verwaltungs- und Produktionssysteme, die Verbesserung des Produktionsgefüges und der strategischen Positionierung der Industrie sowie die Förderung und Einführung von IKT auf dem Gebiet der Inseln ab.
Konkret umfasst diese Linie drei Subventionsprogramme. Das erste Programm „Design und Innovation“ bezieht sich auf die Kosten für die Vergabe von Aufträgen an externe Unternehmen für industrielle Design- und Innovationsprojekte, die auf den Erwerb neuer Kenntnisse oder den Erwerb von Prototypen abzielen, die in den Arbeitszentren des antragstellenden Unternehmens verwendet werden sollen. Der förderfähige Höchstbetrag für dieses Programm beträgt 10.000 Euro pro Begünstigtem.
Das zweite Programm „Produktion“ betrifft den Kauf und die Installation von Maschinen, Zubehör, technischen Anlagen, Schweißgeräten, Formen und Modellen, Tanks, Fässern und dergleichen, die unter anderem für die Gärungs- oder Reifungsphasen bestimmt sind. In diesem Programm werden maximal 20.000 Euro bezuschusst.
Drittens betrifft das Programm „Digitalisierung“ den Erwerb von materiellen und immateriellen Vermögenswerten für die Automatisierung und/oder Digitalisierung von Lagern, die eine Verbesserung der Produktlogistik ermöglichen, sowie von Servern und/oder Technologien im Zusammenhang mit Industrie 4.0 oder die Auftragsvergabe für die Entwicklung von Websites. Der förderfähige Höchstbetrag für das gesamte Programm beträgt 20.000 Euro.
Die Begünstigten dieser zweiten Beihilfelinie können u.a. Industrieunternehmen, innovative Unternehmensgruppen (AEI) im Industriesektor der Balearen oder Technologiezentren sein. Die förderfähigen Maßnahmen müssen innerhalb des Zeitraums zwischen dem 25. September 2022 und dem 24. September 2023 installiert, in Betrieb genommen, in Rechnung gestellt und bezahlt werden, beides eingeschlossen.
Für die drei Programme beträgt der zuschussfähige Betrag 50 % der Investitionen (ohne MwSt.) und bis zu dem für jedes Programm festgelegten Höchstbetrag. Die für diese Aufforderung bereitgestellten Mittel belaufen sich auf 3,7 Millionen Euro, und die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft einen Monat ab dem 24. Januar 2023.
Quelle: Agenturen