Die direkten Beihilfen von bis zu 100 Euro für die Finanzierung von Brillen und Kontaktlinsen für Kinder unter 16 Jahren können ab November beantragt werden, wie Europa Press aus Quellen des Gesundheitsministeriums erfahren hat.
Das spanische Staatsanzeiger (BOE) hat am Donnerstag (09.10.2025) das Königliche Dekret (RD) veröffentlicht, das diese Beihilfen regelt und am Freitag in Kraft tritt. Der Gesamtbetrag der Subvention beläuft sich auf 47.775.000 Euro, und die Frist für die Durchführung der im RD vorgesehenen Maßnahmen ist bis zum Geschäftsjahr 2027 festgelegt. So werden für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro und für 2026 Mittel in Höhe von 46.775.000 Euro bereitgestellt.
Das Königliche Dekret benennt den Generalrat der Optiker- und Optometristenkammern (CGCOO) als kooperierende Einrichtung für die Bereitstellung der Sehhilfesysteme. So können die Begünstigten oder ihre Erziehungsberechtigten die Beihilfe über angeschlossene Einrichtungen, hauptsächlich Optiker, in Anspruch nehmen, nachdem sie zum Zeitpunkt des Kaufs ein Formular ausgefüllt haben.
Die angeschlossenen Einrichtungen wenden den Rabatt automatisch zum Zeitpunkt des Kaufs an und wickeln die Erstattung für die abgegebenen Produkte zusammen mit der kooperierenden Einrichtung, dem CGCOO, ab.
Förderfähig sind einfache Brillenfassungen mit organischen Gläsern mit Antireflexbeschichtung, organische Gläser mit Antireflexbeschichtung sowie Kontaktlinsen aus hydrophilem oder gasdurchlässigem Material und die für ihre Pflege erforderliche Kontaktlinsenflüssigkeit, jeweils in einer Menge, die für einen Zeitraum von einem Jahr ausreicht.
Der Königliche Erlass legt fest, dass der Begünstigte die Differenz zum Gesamtpreis selbst tragen muss, wenn die Gesamtkosten für die Brille oder Kontaktlinsen den Höchstbetrag von 100 Euro, den diese Beihilfe gewährt, übersteigen. Jeder Begünstigte kann diese Beihilfe nur einmal innerhalb eines Jahres (365 Tage) in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus muss der Kauf der Produkte physisch in der Einrichtung des teilnehmenden Unternehmens erfolgen, sodass ein Fernkauf nicht möglich ist. In keinem Fall sind die Kosten für optische oder optometrische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sehhilfen, wie z.B. die Sehstärkenbestimmung oder die persönliche Beratung, förderfähig.
Das BOE weist ebenfalls darauf hin, dass der Kauf von Brillen oder Kontaktlinsen in dem Zeitraum zwischen dem Datum der Veröffentlichung dieses Königlichen Dekrets und dem 31. Dezember 2026 oder gegebenenfalls bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel erfolgen muss, falls dieses Datum früher liegt. Zahlungen für im Dezember getätigte Transaktionen können im Geschäftsjahr 2027 ausgeführt werden. Die Beihilfen werden aus dem Budget der Generaldirektion für gemeinsame Dienstleistungen des nationalen Gesundheits- und Arzneimittelsystems bezahlt.
Die Gesundheitsministerin Mónica García hob am Donnerstag die Verabschiedung des Plans „Veo” hervor, der diese Beihilfen zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem Kurzsichtigkeit, insbesondere bei Kindern, zu einer immer größeren Herausforderung wird und von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anlässlich des Weltsehkrafttages als „Pandemie” eingestuft wurde.
Quelle: Agenturen