Beitritt von Kindertagesstätten auf Mallorca zur Bildungsvereinbarung

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Das regionale Ministerium für Bildung und Universitäten hat die Frist für den Abschluss oder die Änderung der Bildungsvereinbarung zur Aufnahme des ersten Zyklus der frühkindlichen Bildung ab dem Schuljahr 2024-2025 eröffnet. Der Beschluss, der am Dienstag (13.08.2024) im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlicht wurde, sieht vor, dass die Anträge bis zum 4. September über das GestIB eingereicht werden können, wie das Ministerium in einer Pressemitteilung mitteilt.

Auf diese Weise können die vom Bildungsministerium autorisierten Zentren bei der Generaldirektion für Lehrpersonal und Konzertierte Zentren Anträge auf Beitritt zur Bildungsvereinbarung einreichen.

Das Regionalministerium erinnerte daran, dass gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets 5/2023 vom 28. August über dringende Maßnahmen im Bildungs- und Gesundheitsbereich die Finanzierung der Klassenräume des ersten Zyklus der Kindererziehung in privaten Zentren, die einen öffentlichen Dienst anbieten, über die Bildungsvereinbarung erfolgen kann.

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Die im Rahmen dieses Artikels unterzeichneten Bildungsvereinbarungen werden in einem Verwaltungsdokument formalisiert, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die übrigen Umstände, die sich aus den geltenden Vorschriften ergeben, angegeben werden müssen. Mit dieser Maßnahme zielt die Regierung darauf ab, den zugelassenen „escoletas“, die kostenlose Plätze für Kinder von 0 bis 3 Jahren anbieten, die Bezahlung der kostenlosen Bildung zu erleichtern. Außerdem soll das Verfahren für beide Seiten, sowohl für die zugelassenen Kindertagesstätten als auch für die Verwaltung, vereinfacht werden, da die Bildungsvereinbarung für einen Zeitraum von vier Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung abgeschlossen wird.

Quelle: Agenturen