Die Europäische Kommission hat Klage gegen Spanien wegen der Besteuerung von Immobilien ausländischer Einwohner eingereicht. Brüssel betrachtet dies als steuerliche Diskriminierung, da spanische Staatsbürger dieser Steuer nicht unterliegen.
Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Spanien müssen über die Einkommensteuer (IRPF) 2 % des Katasterwerts ihrer Immobilien abführen. Die Kommission argumentiert, dass dies gegen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Kapital verstößt.
Am 18. Juni hat Brüssel Spanien eine offizielle Aufforderung übermittelt. Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um den Forderungen der Europäischen Kommission nachzukommen. Sollte keine „zufriedenstellende Antwort” erfolgen, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben, was die zweite Phase des Verfahrens einleitet. Das letzte Mittel wäre, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.
Nach Ansicht der Kommission werden Nichtansässige benachteiligt, obwohl sie sich in derselben Situation wie spanische Steuerzahler befinden. Diese Ungleichbehandlung untergräbt die Freizügigkeit von Personen und Kapital, die ein Grundrecht innerhalb der Europäischen Union ist.
Das Vertragsverletzungsverfahren kann zu einer Geldstrafe für Spanien wegen Nichteinhaltung europäischer Richtlinien führen. Aufgrund des anhaltenden rechtlichen Gegenwinds steht Spanien unter Druck, seine Gesetzgebung zu überarbeiten und an die Anforderungen der Europäischen Union anzupassen.
Quelle: Agenturen





