Botel Alcudiamar endgültig schließen?

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Die Justiz hat dem Consell de Mallorca zwei Monate Zeit gegeben, um das Sanktionsverfahren abzuschließen und das Botel Alcudiamar in Port d’Alcúdia endgültig zu schließen.

Der GOB, eine der Organisationen, die seinerzeit gegen das Hotel Einspruch eingelegt hatte, informierte am Dienstag (18.03.2025) über die gerichtliche Entscheidung, die es nicht ausschließt, dass die Einrichtungen nun für die Zwecke genutzt werden können, für die sie über Genehmigungen verfügen.

Wie die Umweltorganisation in einer Erklärung mitteilte, verfügt das Botel Alcudiamar nicht über die Genehmigung, als Vier-Sterne-Hotel-Apartment zu fungieren, und die Eröffnungsgenehmigung, die ihm im Oktober 2000 von der Stadtverwaltung von Alcúdia erteilt wurde, erlaubte ihm nur, es als Segelschule und Unterkunft für Segler zu betreiben.

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Sowohl der GOB als auch die Plattform „Plataforma Salvem el Moll“ legten beim Ministerium für Tourismus (Conselleria de Turisme) Berufung ein, und im Juli 2022 hob der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) die vom Regionalrat erteilte Genehmigung auf.

Sowohl die Anwaltskammer der Balearen als auch das Unternehmen Alcudiamar legten beim TSJIB und beim Obersten Gerichtshof (TS) jeweils ein Rechtsmittel ein, die jedoch beide im Laufe des Jahres 2023 abgelehnt wurden. Somit wurde das Urteil des TSJIB rechtskräftig und das Ministerium wurde angewiesen, die Tätigkeit, die das Unternehmen ohne die entsprechenden Genehmigungen durchgeführt hatte, zu stoppen und einzustellen.

Angesichts der Übertragung bestimmter Zuständigkeiten im Bereich des Tourismus vom Govern auf den Consell de Mallorca reichte der GOB im vergangenen Jahr jedoch die entsprechenden Schreiben ein, in denen er die Vollstreckung des Urteils durch die Inselinstitution forderte.

Damals habe der Consell – so der GOB – bei der Justiz ein Schreiben eingereicht, in dem versichert wurde, dass das Sanktionsverfahren gegen Alcudiamar eingeleitet und die vorsorgliche Einstellung und Schließung des Hotel-Apartments angeordnet worden sei. Im vergangenen Februar habe das Unternehmen einen neuen Wiederaufnahmeantrag gestellt, der am 11. März beantwortet worden sei.

Das Gericht hat dem Consell schließlich eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um das Sanktionsverfahren abzuschließen und die touristische Tätigkeit des Betriebs endgültig einzustellen. Die Justiz weist darauf hin, dass die Einstellung dieser Tätigkeit nicht bedeutet, dass die Einrichtungen für die Zwecke genutzt werden können, für die sie über die entsprechenden Genehmigungen verfügen.

Quelle: Agenturen