Seit Mittwoch (06.11.2024) werden die ersten Entschädigungszahlungen des spanischen Consorcio de Compensación de Seguros (CCS) an DANA und die Flutopfer geleistet. Der geschätzte Betrag beläuft sich derzeit auf 3,5 Milliarden Euro, um die mehr als 70.000 bisher eingegangenen Anträge zu bearbeiten.
Der spanische Consorcio de Compensación de Seguros (CCS) ist eine staatliche Einrichtung, die außergewöhnliche Risiken im spanischen Versicherungssektor verwaltet und abdeckt. Das bedeutet, dass der CCS in Situationen einspringt, in denen die reguläre Versicherung keinen Schutz bietet, wie z.B. bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme) und Ereignissen außergewöhnlichen Ausmaßes (wie Terrorismus).
Finanziert durch einen geringen Zusatzbeitrag auf die Versicherungsprämien, bietet die CCS Unterstützung als eine Art Sicherheitsnetz für Privatpersonen und Unternehmen. Dadurch werden sie vor finanziellen Verlusten geschützt, die durch unerwartete Großereignisse wie die jüngsten DANA und Überschwemmungen in Valencia, Kastilien-La Mancha, Andalusien und Aragonien entstehen können.
Bis Dienstag hatte das Konsortium 72.125 Anträge erhalten und registriert. Davon betrafen 21.405 Schäden an Häusern und Hausgemeinschaften, 44.203 Schäden an Autos und 4.635 Schäden an Geschäften, Lagerhallen und anderen Objekten. Außerdem wurden 307 Schadensfälle für Büros, 1.563 für industrielle Gefahren und 12 für Bauarbeiten registriert.
Das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Unternehmen teilte am Dienstag mit, dass das Entschädigungskonsortium bereits mehr als 30.000 Anträge von Personen bearbeitet hat, die von den durch DANA verursachten Überschwemmungen betroffen waren. Das sind mehr als 40 Prozent der insgesamt eingegangenen Anträge.
Das Consorcio de Compensación de Seguros hat 495 Experten (peritos) mit der Bewertung der Schäden beauftragt. Diese fast 500 Fachleute haben ihre Arbeit in den betroffenen Gebieten bereits aufgenommen und können je nach Zugangsbeschränkungen vorankommen.
Die Anträge können über die Website des Consorcio de Compensación de Seguros oder telefonisch beim Kundendienst eingereicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag direkt bei Versicherungsagenten, Maklern oder den Versicherern selbst im Namen der Geschädigten einzureichen.
Voraussetzung für den Anspruch auf Entschädigung ist jedoch, dass Sie eine gültige Versicherung haben und die Prämie bezahlt wurde. Das Konsortium entschädigt gemäß den Bedingungen der ursprünglichen Versicherungspolice (z. B. Güter, Kapital, Höchstbeträge usw.).
Quelle: Agenturen




