CECU verklagt Booking und Airbnb

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Der Verband der Verbraucher und Nutzer, CECU, hat bei der Generaldirektion für Verbraucherschutz eine Klage gegen die wichtigsten Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen, Booking und Airbnb, eingereicht, weil sie ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung der Registrierungsnummer in den Anzeigen für Kurzzeitvermietungen nicht nachkommen.

Die Vorschrift trat am 23. Dezember 2024 in Kraft, und die Plattformen hatten bis zum 1. Juli 2025 Zeit, die Registrierungsnummer in ihren Mietanzeigen anzugeben.

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In einer am Donnerstag (03.07.2025) veröffentlichten Mitteilung erklärt CECU, dass im Fall von Airbnb festgestellt wurde, dass die Anzeigen auf der Plattform nicht mit der Registrierungsnummer versehen sind, sodass diese von den Verbrauchern nicht eingesehen werden kann, und dass darüber hinaus die Veröffentlichung von Anzeigen ohne diese Registrierungsnummer zulässig ist.

Booking lehnt zwar die Veröffentlichung von Anzeigen ohne Registrierungsnummer auf der Plattform ab, hätte jedoch die notwendigen Änderungen vornehmen müssen, damit seit dem 1. Juli alle Anzeigen ohne Registrierungsnummer gelöscht worden wären, fügt sie hinzu.

Die CECU hält die einheitliche Registrierung für unzureichend, da sie weder mit einem Sanktionssystem zur Gewährleistung ihrer Einhaltung noch mit einer Mittelausstattung zur Aufstockung des Inspektorenkorps verbunden ist.

Quelle: Agenturen