Competencia ermittelt gegen Apothekerverband

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Die Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC) hat ein Disziplinarverfahren gegen den Allgemeinen Rat der offiziellen Apothekerverbände Spaniens (CGCOF) und elf weitere Provinzverbände eingeleitet, weil diese den Apotheken empfohlen haben, bei Lieferproblemen ihre Anwendungen CisMED und FarmaHelp zu nutzen.

Wie das CNMC in einer Mitteilung erklärt, geht diese Untersuchung auf eine Beschwerde zurück, die von Luda Partners, einem Unternehmen, das ebenfalls eine digitale pharmazeutische Logistikanwendung anbietet, gegen die CGCOF und mehrere Kollegien eingereicht wurde.

Neben der CGCOF erstreckt sich die Untersuchung auch auf die offiziellen Apothekerverbände von Álava, Burgos, Córdoba, Guipúzcoa, León, Pontevedra, Santa Cruz de Tenerife, Toledo, Valladolid, Vizcaya und Zaragoza wegen Praktiken, die gegen Artikel 1 des Gesetzes 15/2007 vom 3. Juli über die Verteidigung des Wettbewerbs (LDC) und Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen.

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Gustav Knudsen | Reflexivum

In der Beschwerde behauptet Luda Partners wettbewerbswidrige Praktiken auf dem Markt für digitale Werkzeuge für die Apothekenlogistik und bei der vertraulichen Information durch die Wettbewerbsdirektion, in deren Rahmen das CNMC den Sitz des Generalrats inspiziert hat. Über diese elf Provinzkollegien hätte der Generalrat eine kollektive Empfehlung (Kommuniqués, Rundschreiben usw.) für die Apotheker ausgesprochen, die digitalen Anwendungen CisMED (Medicines Supply Information Centre) und FarmaHelp zu nutzen.

Die CGCOF selbst hat CisMED vor mehr als einem Jahrzehnt und vor kurzem FarmaHelp ins Leben gerufen, um Patienten bei Versorgungsengpässen zu helfen, ihre Medikamente in nahe gelegenen Apotheken zu finden. Diesem System sind rund 10.000 Apotheken angeschlossen.

Das CNMC betont jedoch, dass es andere Wettbewerber gibt, die ähnliche Anwendungen anbieten (z.B. LudaFarma), „deren Einführung und Entwicklung durch die Sammelempfehlung beeinträchtigt worden wäre“.

Die Einleitung dieses Verfahrens greift dem endgültigen Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Für die Untersuchung und den Abschluss des Verfahrens steht nun ein Zeitraum von maximal 24 Monaten zur Verfügung.

Quelle: Agenturen