Der Consejo de Caza de Mallorca hat am Donnerstag (15.05.2025) eine neue Jagdsaisonverordnung für die Saison 2025-2026 verabschiedet, die die Jagd an den von Europa maximal zulässigen Tagen genehmigt und den geltenden Kalender fortsetzt.
Der Beschluss erlaubt erneut die Jagd auf Hasen mit Schrotflinten an zwei Tagen (17. und 24. August) mit einer Höchstfangmenge von einem Hasen pro Jäger und Tag. Während der Schonzeit ist die Jagd mit Windhunden und mit Pfeil und Bogen ebenfalls erlaubt, wie der Consell de Mallorca in einer Mitteilung bekannt gab.
Neu in diesem Jahr ist, dass das Moratorium für die Jagd auf Wildtauben aufgehoben wird, die unter bestimmten Bedingungen gemäß den europäischen Richtlinien erlaubt ist: Pro Jäger und Tag dürfen maximal vier Tauben gejagt werden, die Fänge müssen über eine Web-App in Echtzeit gemeldet werden und es wird eine Gesamtzahl für die Fänge auf Mallorca festgelegt.
Der Vizepräsident und Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Sport, Pedro Bestard, hat seine Ablehnung der aktuellen europäischen Richtlinien zur Kontrolle der Jagd auf Turteltauben zum Ausdruck gebracht. „Obwohl wir diese Kontrollmaßnahmen für unverhältnismäßig halten, sind wir verpflichtet, sie einzuhalten“, fügte er hinzu.
Die Türkische Turteltaube darf weiterhin nicht gejagt werden, da die Europäische Kommission noch nicht auf den Antrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, sie in Spanien als jagdbare Art einzustufen, reagiert hat. Die Jagdsaison für Ringeltauben, Rotdrosseln, Stare, Schnepfen, Tauben und Ringeltauben wird erneut bis zum 8. Februar verlängert, jeweils in den entsprechenden Jagdarten.
Darüber hinaus darf bis zum 10. Februar mit den traditionellen Jagdmethoden der Rebhuhnjagd mit Lockvögeln (mit Schrotflinte und Gazas) und der Drosseljagd „a coll“ gejagt werden. „Wir halten uns weiterhin an die europäischen Vorschriften, wie es nicht anders sein kann, und unser Ziel ist es nach wie vor, die Jagd so lange zu verlängern, wie es diese Richtlinien zulassen“, sagte Bestard. Der Rat hat erneut die Möglichkeit geprüft, wegen der Schäden, die sie in fast allen Gemeinden verursachen, einen Jagdnotstand für Tauben und Ringeltauben auszurufen.
Quelle: Agenturen