Consell de Mallorca stellt 3,7 Millionen Euro für die Serra de la Tramuntana

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Der Consell de Mallorca stellt in diesem Jahr insgesamt 3,7 Millionen Euro an Fördermitteln für die Serra de la Tramuntana bereit und verdreifacht damit den Betrag, der zu Beginn dieser Legislaturperiode für 2019 vorgesehen war.

Die Stadträtin für Raumordnung und Vizepräsidentin des Konsortiums der Serra de Tramuntana, Maria Antònia Garcías, stellte am Dienstag (28.03.2023) diesen Aufruf zur Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2023 vor und erinnerte daran, dass der Betrag im Jahr 2019 bei 670.000 Euro lag.

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Mit dieser neuen Zuweisung von 3,7 Millionen Euro wird „das Engagement der Institution für diesen Schatz des Welterbes“ sichtbar. In der Ausschreibung 2023 wird es eine Erhöhung von 750.000 Euro gegenüber dem Vorjahr und insgesamt 1,7 Millionen Euro an ordentlichen Investitionen in der Serra de Tramuntana geben.

Gleichzeitig wird die Hilfslinie von 500.000 Euro für Genossenschaften, Fischergilden und Regulierungsbehörden der Tramuntana wieder eingeführt, und Einzelpersonen haben Zugang zu einer außerordentlichen Beihilfe von 1,5 Millionen Euro, um die durch Juliette verursachten Schäden zu lindern.

Garcías erläuterte außerdem, dass es in diesem Jahr einige Neuerungen gebe, da die Zuschüsse für die Gemeinden zur Wiederaufforstung auch Maßnahmen zur Umsetzung von Biomassekesselprojekten umfassten. Dazu gehören auch Bewässerungsgemeinschaften, die aus eigener Initiative ethnologische Maßnahmen zur Nutzung von Wasser mit traditionellen Techniken durchführen. Dazu gehört auch die Entfernung von Rohren oder Kunststoffsystemen oder ähnlichen Materialien zur Wiederherstellung traditioneller Systeme. Sie wies auch auf die Erhöhung der Preise für „marge“ von 73 auf 83 €/m2 und für „paret seca“ von 65 auf 75 €/m2 hin.

Was die Beihilfen zur Linderung der Folgen des Sturms anbelangt, so kann jeder Begünstigte insgesamt höchstens 25 000 Euro beantragen, und pro Baumeinheit werden 30 Euro für Maßnahmen gezahlt, die Pflege, Beschneidung, Fällung und Neupflanzung eines anderen Baums derselben Art umfassen.

Quelle: Agenturen