Cort verhängt 130 Bußgelder für städtebauliche Inspektionen

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Die Stadtverwaltung von Palma auf Mallorca hat im Jahr 2022 insgesamt 130 Bußgelder für städtebauliche Kontrollen verhängt, die sich auf fast 3,9 Millionen Euro belaufen. Dies teilte die Stadträtin für Mobilität, menschenwürdiges Wohnen und Nachhaltigkeit, Neus Truyol, auf einer Pressekonferenz mit, auf der sie eine Bilanz der von der Abteilung für Stadtplanungsdisziplin und öffentliche Sicherheit durchgeführten Maßnahmen zog.

Einerseits meldete die Abteilung einige festgestellte städtebauliche Unregelmäßigkeiten und leitete die entsprechenden Sanktionsverfahren für städtebauliche Inspektionen ein (315), die in einigen Fällen, wenn der Verstoß nicht behoben werden konnte, in Geldstrafen umgewandelt wurden.

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Die insgesamt 130 Verfahren, die mit einer Geldbuße endeten, wurden gegen alle verantwortlichen Akteure – vom Bauherrn über den technischen Architekten, den Projektträger oder auch den Eigentümer – verhängt und belaufen sich auf insgesamt 3.865.682,7 Euro.

Der Rest der Sanktionsverfahren (185) endete mit der Legalisierung der Arbeiten oder ihrer Beseitigung. Von diesen Fällen, die mit einem Bußgeld endeten, wurden einige im Voraus bezahlt, was bedeutet, dass 40 Prozent des Bußgeldes aufgrund eines Bonus gezahlt werden müssen.

Im Jahr 2022 wurden auf diese Weise 116 Bußgelder in Höhe von insgesamt 757.099,71 Euro gezahlt. Andererseits wurden im Jahr 2022 533 Beschwerden eingereicht und 181 Disziplinarverfahren eingeleitet. In diesem Sinne wurden im Rahmen der Disziplinarverfahren 72 Abrissverfügungen eingereicht, 51 Fälle wurden aufgrund der freiwilligen Beseitigung der Arbeiten und 58 aufgrund ihrer Legalisierung abgeschlossen. Truyol erklärte, dass „jeder die Vorschriften einhalten muss, das Rathaus von Palma macht keine Stadtplanung à la carte. Das allgemeine Interesse hat Vorrang“.

Auch die Stadträtin für Stadtmodell, menschenwürdiges Wohnen und Nachhaltigkeit zog eine Bilanz der von der Stadtverwaltung in dieser Legislaturperiode verhängten Zwangsgelder. Im Jahr 2022 wurden 187 Fälle über diesen Mechanismus eingeleitet. Auf diese Weise verhängte der Stadtrat im Jahr 2021 eine Geldstrafe von 450.000 Euro und im Jahr 2022 eine Geldstrafe von 324.103,39 Euro bei einer Gesamtzahl von 115 Sanktionen, die schließlich verhängt wurden. Es ist zu bedenken, dass diese Geldstrafen dazu dienen, die Einhaltung der Räumungsverfügungen zu gewährleisten. In diesem Sinne wurden 19 Bußgeldverfahren wegen der Vorlage des Legalisierungsprojekts und 26 wegen der Beseitigung der Arbeiten ausgesetzt.

Nach den Worten von Stadtrat Neus Truyol ist zu bedenken, dass bei Nichteinhaltung der Abrissverfügung bis zu 12 Zwangsgelder in Höhe von 10 % des Wertes der Arbeiten – mindestens jedoch 600 Euro – verhängt werden können, bis die Immobilie abgerissen ist.

Mit diesen Bußgeldern soll erreicht werden, dass die Immobilie den Beseitigungsauflagen nachkommt. Dieses Bußgeld kann 12 Monate lang einmal pro Monat verhängt werden. Wenn der Zuwiderhandelnde den Verstoß nicht abreißt, muss er also zusätzlich zum Bußgeld für den Verstoß bis zu 120 % der Kosten für die Arbeiten zahlen.

Quelle: Agenturen