„Darf’s ein bisschen Gift sein?“

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Die Europäische Kommission hat am Montag (22.04.2024) Kriterien und Leitprinzipien für die „wesentlichen Verwendungszwecke“ der schädlichsten Chemikalien angenommen, so dass deren Verwendung in der EU akzeptiert wird, wenn sie für die Gesundheit oder Sicherheit notwendig oder für das Funktionieren der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind und es keine akzeptablen Alternativen gibt.

Diese beiden Kriterien sind kumulativer Natur, d.h. beide Kriterien müssen erfüllt sein, um die Verwendung der in der Nachhaltigkeitsstrategie für chemische Stoffe aufgelisteten schädlichsten Chemikalien zu rechtfertigen, d.h. Chemikalien, die Krebs verursachen, genetische Mutationen hervorrufen, das Fortpflanzungs- oder Hormonsystem beeinträchtigen oder persistent und bioakkumulierbar sind, Chemikalien, die das Immunsystem, das neurologische System oder die Atemwege beeinträchtigen, sowie Chemikalien, die organspezifische Toxine sind.

Das Konzept der „wesentlichen Verwendungszwecke“ hilft bei der Beurteilung, wann die Verwendung der schädlichsten Stoffe gesellschaftlich gerechtfertigt ist. In Fällen, in denen die Verwendung für die Gesundheit oder Sicherheit notwendig oder für das Funktionieren der Gesellschaft unerlässlich ist und es keine akzeptablen Alternativen gibt, kann der Stoff für diesen Zweck für einen bestimmten Zeitraum weiter verwendet werden.

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Das Gesamtziel dieses Konzepts besteht darin, eine größere regulatorische Effizienz und Vorhersehbarkeit für Behörden, Investoren und die Industrie zu erreichen, um einen schnelleren Ausstieg aus den schädlichsten Stoffen für nicht wesentliche Verwendungen zu ermöglichen. Es wird auch der Industrie helfen, Investitionen in innovative und nachhaltige Chemikalien gezielt und vorrangig zu tätigen.

Für Verwendungszwecke, die als wesentlich für die Gesellschaft gelten, kann das Konzept den Unternehmen die Gewissheit geben, dass Stoffe, die in kritischen Anwendungen, insbesondere für den ökologischen und digitalen Wandel, aber auch für Sicherheit und Verteidigung, verwendet werden, weiterhin eingesetzt werden können, bis Alternativen verfügbar sind.

Das Konzept kann auch Anreize im Rahmen freiwilliger Regelungen bieten, z.B. in den Bereichen nachhaltige Finanzierung sowie Forschung und Innovation, die den Übergang zu sichereren und nachhaltigeren Produkten und Verfahren fördern und erleichtern.

Quelle: Agenturen