Das darf demnächst nicht mehr ins Handgepäck für Flüge

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Ab dem 1. Oktober 2025 werden die Vorschriften für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck verschärft, insbesondere in Bezug auf Geräte und Zubehör mit Batterien. Damit wollen die Fluggesellschaften das Brandrisiko an Bord weiter verringern.

Die größte Änderung betrifft Powerbanks. Diese sind nur noch im Handgepäck erlaubt und dürfen nicht größer als 100 Watt sein. Außerdem wird das Aufladen von Geräten während des Fluges vollständig verboten. Das bedeutet, dass Sie Ihr Telefon, Ihren Laptop oder Ihr Tablet vorab aufladen müssen, da das Aufladen während des Fluges bald nicht mehr möglich sein wird.

Die Entscheidung folgt auf mehrere Vorfälle mit überhitzten Lithium-Batterien, die zu gefährlichen Situationen geführt haben. Ab Oktober wird das Kabinenpersonal besonders streng kontrollieren und Geräte, die nicht den Vorschriften entsprechen, können vorübergehend beschlagnahmt werden.

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Auch für intelligente Koffer gelten neue Beschränkungen. Diese Koffer verfügen oft über einen eingebauten Akku für GPS oder USB. Nur Koffer, bei denen der Akku entfernt werden kann, sind weiterhin im Frachtraum erlaubt. Ist dies nicht möglich, darf der Koffer nur als Handgepäck mitgenommen werden, sofern er die übrigen Anforderungen erfüllt.

Außerdem ändern sich die Vorschriften für Pflegeprodukte wie kabellose Glätteisen und Lockenstäbe. Diese dürfen auf vielen Flügen nicht mehr im Frachtraum transportiert werden, sondern nur noch in der Kabine und dann in einer speziellen Hülle. Dies gilt zusätzlich zu den bestehenden Verboten für scharfe und heiße Gegenstände.

Reisende sollten ihr Handgepäck künftig besonders sorgfältig organisieren. So vermeiden Sie lange Warteschlangen bei der Kontrolle und Enttäuschungen, wenn ein Gerät abgelehnt wird. Der Ratschlag ist einfach: Laden Sie alles im Voraus auf und überprüfen Sie, ob Ihr Gepäck den neuesten Vorschriften entspricht.

Quelle: Agenturen