Wer ist nicht gestresst vor einem neuen Vorstellungsgespräch? Man wird ausgequetscht und bekommt den Kopf voll. Viele wissen jedoch nicht, dass man nicht einfach alles fragen darf. In Spanien gibt es eine ganze Reihe von Fragen, die sogar mit sehr hohen Geldstrafen von bis zu 220.000 Euro geahndet werden können.
Sind Sie schwul? Glauben Sie an eine bestimmte Religion? Wen wählen Sie? Fragen, die bei einem Vorstellungsgespräch nicht nur unangenehm und unpassend, sondern geradezu illegal sind. Fragen, die vom rein Beruflichen abweichen und persönlich werden, haben in einem Auswahlverfahren nichts zu suchen und sind in Spanien seit einigen Jahren sogar gesetzlich verboten.
Seit Juli 2022 verbietet das Gesetz zur Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung den Unternehmen, bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters zu diskriminieren.
Insbesondere dann, wenn es sich um eine Diskriminierung aufgrund von Geburt, Rasse, Geschlecht, Religion, persönlichen Ansichten, Alter, körperlichen Behinderungen, sexueller Orientierung, Krankheit, Sprache, sozioökonomischer Situation oder anderen persönlichen oder sozialen Umständen handelt. Daher sollte der Arbeitnehmer während des Vorstellungsgesprächs keine Fragen zu diesen Themen stellen.
Wenn jemandem während eines Vorstellungsgesprächs solche Fragen gestellt werden, kann er oder sie die Arbeitsaufsichtsbehörde informieren. Diese wird von nun an besonders wachsam sein, und wenn sie eine strukturelle Diskriminierung feststellt, können die Geldstrafen bis zu 225.018 Euro betragen. Auch eine Entschädigung ist eine rechtliche Möglichkeit für die geschädigte Person.
Wer in einem Vorstellungsgespräch dennoch mit solchen Fragen konfrontiert wird, hat also durchaus das Recht, um weitere Erläuterungen zu bitten oder die Antwort zu verweigern. Man kann zum Beispiel ruhig bleiben und antworten : „Ich konzentriere mich lieber auf meine Fähigkeiten und mein berufliches Wissen als auf persönliche Dinge“. Auch diese Antwort zeugt von Professionalität und Direktheit.
Quelle: Agenturen