Das sollten Sie im Auto mitführen

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Wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto nach Spanien kommen oder vielleicht sogar im Land leben, sollten Sie daran denken, dass fünf wichtige Dinge immer im Auto vorhanden sein sollten. Wenn Sie diese Dinge nicht dabei haben, wenn die Polizei Sie fragt oder kontrolliert, können Sie ein Bußgeld von bis zu 500 Euro zahlen.

Neben den Verkehrsregeln in Spanien gibt es bestimmte Dinge, die Sie immer bei sich haben sollten, wenn Sie auf spanischen Straßen fahren. Das sind die fünf wichtigsten Dinge, aber zunächst einige Empfehlungen der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) zu Dingen, die nicht (mehr) notwendig oder vorgeschrieben sind, deren Mitführung im Auto aber empfohlen wird.

Nicht mehr obligatorisch

Im Gegensatz zu dem, was viele denken, ist es für Brillenträger nicht mehr vorgeschrieben, Ersatzbrillen (gafas de repuesto) mitzuführen. Seit einigen Jahren ist dies in Spanien also nicht mehr vorgeschrieben, aber es wird empfohlen und ist sogar sinnvoll.

Außerdem ist das Mitführen eines Satzes Ersatzglühbirnen (juego de bombillas) nicht mehr vorgeschrieben. Auch das Mitführen von Versicherungspapieren (recibo del seguro) ist nicht mehr obligatorisch, da dies über das amtliche Kennzeichen überprüft werden kann.

Die DGT empfiehlt außerdem, stets Batteriekabel (pinzas para la batería), eine Taschenlampe (linterna), ein vollständig aufgeladenes Mobiltelefon (móvil completamente cargado), ein Antikondensspray (spray antivaho) sowie Lebensmittel und Getränke (agua y alimentos) mitzuführen.

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Obligatorisch

Warndreieck: In Spanien ist das Mitführen von 2 Warndreiecken (triángulos / dispositivos portátiles de señalización) im Auto vorgeschrieben. Nach Angaben des des deutschen ADAC gilt dies nur, wenn man mit einem spanischen Kennzeichen unterwegs ist. Besitzer eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen müssen nur 1 Warndreieck mitführen.

Es wird jedoch empfohlen, zwei Warndreiecke mitzuführen und sie 50 Meter vor und 50 Meter hinter dem Auto aufzustellen, um im Falle einer Panne am Straßenrand sicherer zu sein. Die Geldstrafe beträgt 200 Euro, wenn Sie diese nicht dabei haben.

Seit dem 1. Juli 2021 dürfen Sie anstelle der beiden Warndreiecke auch eine V-16-Hilfeblitzleuchte verwenden. Bis Januar 2026 dürfen in Spanien sowohl die Warndreiecke als auch die V-16-Hilfeblitzleuchten verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2026 sind nur noch die V-16-Hilfslichtleuchten erlaubt.

Sicherheitswesten: In Spanien ist das Mitführen einer Sicherheitsweste (chaleco reflectante) vorgeschrieben, die sich nicht im Kofferraum, sondern in Reichweite des Fahrers befinden sollte. Es wird jedoch empfohlen, 2 Westen im Auto mitzuführen. Die Westen müssen fluoreszierend gelb, orange oder rot sein und sind für den Fahrer und, mit einer zweiten Weste, für einen Beifahrer bestimmt. Die Strafe beträgt 200 Euro, wenn Sie diese nicht dabei haben.

Dokumente: Es ist obligatorisch, die richtigen Zulassungspapiere (ficha técnica + permiso de circulación) im Auto mitzuführen. Außerdem müssen Sie auf Verlangen Ihren Führerschein vorzeigen können. Ab 2021 können spanische Führerscheininhaber ihren Führerschein auch in digitaler Form über die spezielle App der DGT vorlegen. Außerdem müssen Sie Ihre ITV-Prüfbescheinigung (MOT) mitführen. Bußgelder können zwischen 10 und 500 Euro betragen.

ITV-Plakette: Die ITV-Plakette (pegatina de la ITV) sollte bei den Fahrzeugen, die sie haben müssen, oben rechts an der Windschutzscheibe zu sehen sein. Dies ist oft eines der ersten Dinge, auf die ein Beamter schaut, wenn ein Auto angehalten wird. In diesem Fall handelt es sich natürlich um Fahrzeuge mit spanischen Kennzeichen. Das Fehlen einer ITV-Plakette kann zu einem Bußgeld von 100 € führen.

Reserverad: Laut spanischem Verkehrsrecht ist das Mitführen eines Reserverads (rueda de repuesto) nach wie vor Pflicht, aber es gibt immer mehr Modelle, die kein Reserverad haben. In diesem Fall sollten Sie ein Reifenreparaturset (kit antipichazos) im Auto mitführen (nicht erforderlich, wenn Sie mit Runflat-Reifen fahren). Außerdem ist es obligatorisch, das für den Radwechsel erforderliche Werkzeug (Runderneuerungsbeutel) mitzuführen. Das Wechseln eines Reifens ist in Spanien nicht überall auf der Straße erlaubt, und in den meisten Fällen muss ein Abschleppdienst (grua) gerufen werden. Die Geldstrafe beträgt 200 Euro, wenn Sie diesen nicht dabei haben.

Quelle: Agenturen