Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat IB-Salut gerügt, da diese wiederholt einen Antrag eines Patienten auf Einsicht in seine vollständige Krankenakte ignoriert hat. Die AEPD mahnt die Verwaltung der Balearen und weist darauf hin, dass die Nichtbeachtung des Antrags innerhalb einer Frist von zehn Tagen eine sehr schwere Zuwiderhandlung darstellt.
IB-Salut hat bisher nicht auf Anfragen der Kontrollbehörde im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens reagiert. Der Patient hatte im Dezember 2024 den Antrag auf Zugang zu seiner vollständigen Krankenakte gestellt. IB-Salut übermittelte lediglich einen Entlassungsbericht der Notaufnahme aus dem Jahr 2021 sowie einen Bericht über eine ambulante Behandlung vom Mai 2024. Daraufhin wandte sich der Patient an die AEPD, welche die Beschwerde annahm und an IB-Salut weiterleitete. Auch auf dieses Schreiben sowie eine weitere Aufforderung zur Stellungnahme reagierte IB-Salut nicht.
Die AEPD erinnert IB-Salut daran, dass eine Antwort auf den Antrag des Patienten verpflichtend ist. Es sei nicht zulässig, den Antrag zu ignorieren. Das Recht auf Zugang zu den eigenen Daten ermöglicht es dem Bürger, Informationen über die Verarbeitung seiner Daten zu erhalten und eine Kopie der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Sollte IB-Salut den Betroffenen nicht korrekt identifizieren können oder aus einem berechtigten Grund nicht auf den Antrag reagieren können, muss dies dem Antragsteller mitgeteilt werden.
IB-Salut wird aufgefordert, dem Patienten innerhalb von zehn Werktagen zu antworten und entweder den Zugang zu gewähren oder die Ablehnung des Antrags zu begründen. Die Nichteinhaltung dieser Aufforderung könnte einen sehr schweren Verstoß darstellen, der eine Sanktion nach sich ziehen würde.
Anträge auf Zugang zu Daten müssen innerhalb eines Monats beantwortet werden, dies gilt auch für medizinische Daten. Die Krankenakte ist sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch des Zugangs für Patienten speziell geregelt. Gesundheitseinrichtungen müssen ein Verfahren haben, das das Recht der Patienten auf Zugang zu ihren Unterlagen gewährleistet, mit Ausnahme subjektiver Notizen des medizinischen Personals.
Bereits im Mai dieses Jahres wurde die Regierung von der Datenschutzbehörde wegen einer groß angelegten Umfrage unter Jugendlichen sanktioniert, bei der sensible Daten wie sexuelle Orientierung, Weltanschauung, Religion und Gesundheit erfasst wurden.
Quelle: Agenturen





