DGT gibt klare Antworten zu Wohnmobilen auf Mallorca

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Im Hafen von Valldemossa auf Mallorca und in anderen Gebieten der Insel sind Verkehrsschilder aufgestellt worden, die das Parken von Wohnmobilen verbieten. Diese Schilder haben die Form einer runden Scheibe mit blauer Innenseite und rotem Rand, mit einer roten diagonalen Linie über der Silhouette eines Wohnwagens, die darauf hinweist, dass das Parken verboten ist. Im Katalog der vertikalen Schilder des Ministeriums für Verkehr, Mobilität und städtische Agenda ist dieses Bild jedoch nicht enthalten.

Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) erinnert daran, dass „Wohnmobile daher unter den gleichen Bedingungen und mit den gleichen Einschränkungen wie jedes andere Fahrzeug Halte- und Parkmanöver durchführen können“, heißt es in der Anweisung 08/V-74.

Diese Hinweise widersprechen also dem Gesetz, unabhängig von der Gemeindeverordnung, die sie aufgestellt hat. Nach nationalem Recht kann das Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen an der gleichen Stelle wie andere Verkehrsmittel geparkt und nicht abgestellt werden.

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Gustav Knudsen | Blaues Licht

Auch wenn das Halten und Parken auf städtischen Straßen durch eine Gemeindeverordnung geregelt wird, kann diese nicht im Widerspruch zu den Rechtsvorschriften stehen. Aus diesem Grund legt Artikel 93 der Allgemeinen Verkehrsordnung die Grenzen fest: „In keinem Fall dürfen kommunale Verordnungen den Bestimmungen dieser Verordnung entgegenstehen, sie verändern, verfälschen oder zu Verwechslungen führen“.

Diese Nuance ist entscheidend, um die Gültigkeit von Anti-Caravan-Schildern zu verneinen. Daher ist ein Schild, das sich ausschließlich auf Wohnmobile bezieht, nicht aber auf andere Fahrzeuge mit ähnlichen Abmessungen, diskriminierend.

Die DGT weist darauf hin, dass die fortschreitende Entwicklung der Wohnmobile nach der Pandemiekrise ihren Höhepunkt erreicht hat. Infolgedessen gewinnen parlamentarische Petitionen oder Anträge von Reisemobilverbänden immer mehr an Bedeutung. „Eine der häufigsten Beschwerden, die von Reisemobilisten an die Generaldirektion für Verkehr gerichtet werden, ist das Parkverbot für diese Fahrzeuge auf einem Teil oder auf der Gesamtheit der städtischen Straßen, das einige Stadtverwaltungen in ihre Satzungen aufnehmen“, so die Delegation.

Quelle: Agenturen