Spanien wird in Kürze die Option „unbestimmt“ als drittes Geschlecht neben männlich und weiblich in Formulare und Dokumente für Ausländer aufnehmen. Dies ist eine Premiere, denn für spanische Staatsbürger gibt es diese Option noch nicht. Dies wird zum Beispiel auf NIE-Karten von intersexuellen, transsexuellen und nicht-binären Menschen zu sehen sein, was bei spanischen Personalausweisen aufgrund von Einschränkungen im Zivilgesetzbuch nicht möglich ist.
Die Änderung erfolgt nach einem juristischen Sieg von Andrea Speck. Sie ist seit mehreren Wochen bei der Zentralen Einwanderungsbehörde offiziell als Person mit unbestimmtem Geschlecht registriert, was durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Andalusien festgestellt wurde. Die Entscheidung von Speck, einer in Sevilla lebenden nicht-binären Person, die sich seit Jahren in einem Rechtsstreit mit der Regierung befand, hat nicht nur zur Lösung ihres eigenen Falls geführt. Es hat auch zu einer Veränderung der Verwaltung im ganzen Land geführt.
Auf einer Sitzung in der vergangenen Woche beschloss die Migrationsbehörde, die 24 offiziellen Formulare so zu ändern, dass die Verfahren die dritte Option einschließen. Die Einzelheiten müssen noch im Gesetzentwurf zur Überarbeitung der Vorschriften ausgearbeitet werden, heißt es bei Social Inclusion. Klar scheint zu sein, dass das Geschlecht ‚X‘ oder ‚unbestimmt‘ (indefinido) auf den vom Innenministerium ausgestellten Personalausweisen für Ausländer erscheinen wird. Es wird eingetragen, was in den Dokumenten des Herkunftslandes steht, heißt es aus dem Ministerium.
Nach einer Umfrage der Internationalen Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexuellenvereinigung (ILGA) gibt es weltweit 14 Länder, die die dritte Geschlechtsoption in Ausweisdokumenten offiziell anerkennen. In vier von ihnen gilt dies nur für intersexuelle Personen. In Europa gehören neben Deutschland auch die Niederlande, Österreich, Dänemark, Malta und Island zu dieser Gruppe. Darüber hinaus haben laut ILGA Argentinien, Kanada, Indien, Pakistan, Bangladesch, Nepal, Neuseeland und Kenia entsprechende Gesetze verabschiedet. In einigen anderen Ländern ist die Anerkennung lokaler Dokumente zulässig, so in einigen US-Bundesstaaten, Brasilien und Australien.
Nach Ansicht von Andrea Speck ist dies ein wichtiger erster Schritt: „Es wird ein langer Weg sein, um den Binarismus in allen staatlichen Stellen zu durchbrechen. Dabei ging es nie nur um mich. Mit diesem Schritt erkennt zum ersten Mal ein Ministerium an, dass wir nicht-binären Menschen existieren und ein Recht auf rechtliche Anerkennung haben.“
In Spanien tobt derzeit eine heftige Debatte über das so genannte „Transgender-Gesetz“, das unter anderem die Verwaltungsverfahren für eine Geschlechtsumwandlung vereinfachen soll. Die konservativen Parteien lehnen das Gesetz ab, da es ihrer Meinung nach zu weit geht. Es würde Minderjährigen erlauben, ihre Geschlechtsregistrierung ohne elterliche Zustimmung zu ändern.
Die Befürworter weisen darauf hin, dass das Gesetz von entscheidender Bedeutung ist, um gleiche Rechte und Schutz für Transgender-Personen zu gewährleisten. Außerdem sei das Gesetz kein radikaler Bruch, sondern eine logische Folge früherer Schritte zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung.
Der Schwerpunkt der Debatte liegt vor allem auf den Übergangsverfahren für Transgender-Personen. Der Situation von nicht-binären Menschen, die sich weder als männlich noch als weiblich identifizieren, wurde weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei ist die Anerkennung einer dritten Geschlechtsoption auch für sie von enormer Bedeutung. Solange die Registrierung auf zwei Optionen beschränkt ist, werden nicht-binäre Identitäten von der Regierung ignoriert.
Quelle: Agenturen





