Ein 69-jähriger Mann aus Burgos in Kastilien und León hat keinen Anspruch auf eine Altersrente, obwohl er mehr als 27 Jahre lang Beiträge zur spanischen Sozialversicherung geleistet hat. Der Grund dafür ist eine bestimmte Bedingung in den Vorschriften, die er nicht erfüllt hat.
Um eine beitragsabhängige Altersrente zu erhalten, muss man in Spanien mindestens 15 Jahre lang in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Außerdem müssen von diesen 15 Jahren mindestens zwei Jahre in den 15 Jahren vor der Beantragung der Rente zurückgelegt worden sein. Dies wird als „besondere Voraussetzung“ oder „carencia específica“ bezeichnet.
In diesem speziellen Fall stellte der betroffene Arbeitnehmer seinen Rentenantrag im Januar 2022. Zu diesem Zeitpunkt hatte er 27 Jahre, 4 Monate und 18 Tage an Beiträgen angesammelt. Trotz dieser beachtlichen Beitragshistorie wurde sein Antrag abgelehnt, weil er die „besondere Voraussetzung“ nicht erfüllte. Mit anderen Worten, er hatte in den 15 Jahren vor seinem Rentenantrag nicht die erforderlichen zwei Beitragsjahre geleistet.
Nach dieser Ablehnung beschloss der Mann, rechtliche Schritte einzuleiten. In erster Instanz lehnte das Arbeitsgericht von Burgos seinen Antrag ab und gab der Sozialversicherungsbehörde Recht. Der Mann legte daraufhin beim Obersten Gerichtshof von Kastilien und León Berufung ein und berief sich auf die so genannte „Klammerungstheorie“. Diese Theorie wird in bestimmten Fällen angewandt, um Lücken im Beitragsverlauf zu schließen. Doch auch dieses Gericht wies seine Berufung zurück, so dass der Mann keine beitragsabhängige Rente erhielt.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, alle Voraussetzungen für den Bezug einer beitragsabhängigen Rente in Spanien zu erfüllen. Selbst bei einer langen Beitragszeit können bestimmte Bedingungen, wie die „carencia específica“, den Anspruch auf eine Rente verhindern. Daher ist es für Arbeitnehmer wichtig, diese Voraussetzungen zu kennen und ihre Beitragszeiten entsprechend zu planen.
Für Personen, die die Voraussetzungen für eine beitragsabhängige Rente nicht erfüllen, bietet die spanische Regierung über das IMSERSO (Instituto de Mayores y Servicios Sociales) eine beitragsfreie Altersrente an. Für den Bezug dieser Rente ist keine Mindestbeitragszeit erforderlich, aber es müssen andere Bedingungen wie Alter, Wohnsitz und Einkommensgrenzen erfüllt werden.
Dieser Fall dient allen Arbeitnehmern in Spanien als Warnung, ihre Beitragszeiten genau im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass sie alle Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente erfüllen. Es ist ratsam, sich regelmäßig von der Sozialversicherung oder einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass man gut auf den Ruhestand vorbereitet ist und keine unangenehmen Überraschungen erlebt.
Quelle: Agenturen