In den letzten Jahren hat das Phänomen der touristischen Vermietung stark zugenommen, insbesondere in Städten, in denen die Nachfrage nach Ferienunterkünften groß ist. Dies hat bei den Anwohnern zu wachsender Besorgnis über die Auswirkungen dieser Form der Vermietung auf ihr Wohnumfeld geführt. In Spanien wächst der Druck auf die Anwohnerverbände, sich zu Wort zu melden und gegen diese Entwicklungen vorzugehen.
Kürzlich bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass Eigentümervereinigungen in Spanien das Recht haben, touristische Vermietungen zu verbieten, sofern dies mit einer Dreifünftelmehrheit geschieht. Dies ist das erste Mal, dass die erforderliche Mehrheit für ein Verbot dieser Tätigkeit in einem Gebäude diskutiert wurde. Es wird abgelehnt, dass eine einstimmige Zustimmung erforderlich ist, weil die Person, die eine Touristenwohnung eröffnen möchte, eine Vereinbarung blockieren würde.
Der Oberste Gerichtshof erklärt, dass touristische Vermietungen und steigende Mieten ein Grund für die Einführung neuer Regeln im Immobiliengesetz (Ley de Propiedad Horizontal) sind. Damit sollen die Probleme bei der Suche nach Mietobjekten angegangen werden. Das Gericht sieht das Verbot von Touristenunterkünften in Wohngebäuden mit einer verstärkten Mehrheit als Lösung für den Interessenkonflikt.
Die Gerichte stützen sich bei ihren Entscheidungen auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Dieser hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Eigentümergemeinschaften die Vermietung an Touristen verbieten können, ohne zu präzisieren, welche Mehrheit dafür erforderlich ist. Die Ferienvermietung wird als wirtschaftliche Tätigkeit angesehen, so dass ein Verbot durch die Satzung in Gemeinden ohne zulässige wirtschaftliche Tätigkeiten möglich ist.
Eigentümervereinigungen sind Bewohner eines Gebäudes oder einer Wohnanlage, die sich für ihre gemeinsamen Interessen einsetzen. Sie haben eine Reihe von Aufgaben, wie z.B. die Instandhaltung von Gemeinschaftsräumen und die Überwachung von Regeln und Vorschriften innerhalb des Gebäudes.
Eigentümergemeinschaften sind dafür verantwortlich, dass die Lebensqualität aller Bewohner gewährleistet ist. Dazu gehört, dass sie auf Lärm, Sicherheit und Sauberkeit in und um das Gebäude achten. Durch eine angemessene Regulierung der touristischen Vermietung können sie sicherstellen, dass das Wohnumfeld sowohl für die vorübergehenden als auch für die ständigen Bewohner angenehm bleibt.
Quelle: Agenturen