Die Einführung des spanischen Reiseregisters, mit dem der Tourismus im Land besser kontrolliert werden soll, wird sich wahrscheinlich erneut verzögern. Die im königlichen Dekret 933/2021 festgelegte Maßnahme sollte ursprünglich bereits 2021 in Kraft treten, stößt aber seit ihrer Ankündigung auf heftige Kritik und Hindernisse. Das Register verpflichtet Hotels, Reisebüros und Autovermietungen, mehr als 40 persönliche Daten von Kunden zu erfassen und an die Regierung zu übermitteln. Dazu gehören umstrittene Daten wie Bankkontonummern und familiäre Verbindungen zwischen Reisenden.
Die erneute Verschiebung erfolgte nach einer Abstimmung im spanischen Senat, bei der die Oppositionspartei PP und andere die Aussetzung der Maßnahme forderten. Sie verweisen auf die negativen Auswirkungen auf die Privatsphäre der Reisenden und den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen. Vor allem Reisebüros sind besorgt, da sie verpflichtet wären, ständig Änderungen der Reisepläne mitzuteilen, selbst bei Reisen, die noch Monate in der Zukunft liegen.
Tourismusorganisationen wie CEHAT warnen, dass die Maßnahme dem Image Spaniens als gastfreundliches Urlaubsland schadet. Sie plädieren dafür, dass sich die Regierung auf gezielte Kontrollen statt auf massive Datenerfassung konzentrieren sollte. In der Zwischenzeit bleibt die Umsetzung ungewiss: Obwohl die Frist nun am 2. Dezember abläuft, wird eine weitere Verzögerung als wahrscheinlich angesehen.
Das Reiseregister ist Teil einer breiteren Debatte über Privatsphäre und Kontrolle in Spanien. Das königliche Dekret geht auf das umstrittene „Ley Mordaza“ zurück, ein Gesetz von 2015, das die Bürgerrechte einschränkt. Obwohl die derzeitige Regierung versprochen hat, dieses Gesetz zu überarbeiten, ist dies bisher nicht geschehen, was die Spannungen weiter verschärft.
Mit dieser Maßnahme versucht das Innenministerium, Verbrechen zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Viele Unternehmen und Bürger bezweifeln jedoch, dass die Kosten und Anstrengungen den Nutzen überwiegen. Die kommenden Tage werden entscheidend dafür sein, ob Spanien diesen Kurs fortsetzt oder sich für einen anderen Ansatz entscheidet.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Ursprüngliches Datum des Inkrafttretens: 2. Januar 2023.
Erste Verschiebung: Die Umsetzung der Verordnungen wurde aufgrund technischer Schwierigkeiten und der Notwendigkeit einer Anpassung durch die Industrie auf den 2. Juni 2023 verschoben.
Zweite Verschiebung: Daraufhin wurde eine weitere Verschiebung auf den 1. Oktober 2024 angekündigt, um den betroffenen Unternehmen eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen.
Dritte Verschiebung: Schließlich beschloss das Innenministerium, das Inkrafttreten erneut auf den 2. Dezember 2024 zu verschieben, um den Bedenken der Tourismusbranche und dem Bedarf an weiteren technischen Anpassungen Rechnung zu tragen.
Vierte Verschiebung: Diese Verschiebung wurde zwar noch nicht bestätigt, ist aber die vom Senat mit der Abstimmung vom Mittwoch gebilligte Maßnahme, die von der Tourismusbranche gefordert wird.
Quelle: Agenturen