Einheitliches Kurzzeitmietregister ab Juli

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Im Staatsanzeiger (BOE) wurde am Dienstag (24.12.2024) die königliche Gesetzesverordnung veröffentlicht, mit der die Regelung des Verfahrens für das einheitliche Vermietungsregister und die Einrichtung der digitalen zentralen Anlaufstelle für Vermietungen für die Erhebung und den Austausch von Daten über die Vermietung von Kurzzeitunterkünften genehmigt wird, um ein einheitliches Register für Kurzzeitvermietungen zu schaffen.

Auf diese Weise wird das Register schließlich am 2. Januar 2025 in Kraft treten, aber seine Anwendung wird ab dem 1. Juli 2025 wirksam, nach dem Ende der Übergangszeit für Unternehmen und Verwaltungen, um sich an die Bestimmungen der Verordnung anzupassen.

Mit der Verabschiedung dieser Verordnung ist Spanien das erste Land in der Europäischen Union, das die europäische Verordnung umsetzt, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Informationssystem für Kurzzeitvermietungen einzurichten, und zwar durch ein Registrierungssystem und die Erteilung einer Identifikationsnummer für die Kurzzeitvermietung einer Wohnung.

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Bis zur Verabschiedung einer Sanktionsregelung für die in dieser Verordnung geregelten Verstöße gelten die Sanktionsregelungen und Verpflichtungen, die in den staatlichen, autonomen und lokalen Vorschriften vorgesehen sind.

Die Ministerin für Wohnungswesen und die städtische Agenda, Isabel Rodríguez, versprach im Mai dieses Jahres, die Verordnung bis Ende 2025 umzusetzen, also ein Jahr früher als von der europäischen Verordnung vorgeschrieben.

Der königliche Erlass legt eine Reihe von Informationspflichten und Vorschriften fest, die für die Vermietung von Kurzzeitunterkünften gelten, wenn die Mitgliedstaaten Registrierungsverfahren für die in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Einheiten eingeführt haben. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl die Dienstleistungen, die von Online-Plattformen für Gastgeber erbracht werden, die in Spanien Kurzzeitunterkünfte vermieten, unabhängig vom Ort der Niederlassung dieser Plattformen, als auch die von den Gastgebern erbrachten Vermietungsdienstleistungen.

Ziel der Vorschrift ist es, das Verfahren des Einheitlichen Vermietungsregisters und die Einrichtung des Einheitlichen Digitalen Fensters für Vermietungen als digitales Gateway für die elektronische Übermittlung von Daten zwischen Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen und den zuständigen Behörden zu regeln sowie über die verschiedenen Verwendungszwecke, Regelungen und Bestimmungsorte der für Kurzzeitvermietungen vorgesehenen Einheiten im gesamten Staatsgebiet zu informieren.

Die Verordnung gilt für touristische Vermietungen, saisonale Vermietungen, Zimmervermietungen oder Vermietungen von anderen Immobilien, die eine kurzfristige Unterbringung ermöglichen und eine finanzielle Vergütung beinhalten, sofern sie über Online-Transaktionsplattformen angeboten werden.

Kurzzeitvermietungen können sich auf die gesamte oder einen Teil einer städtischen Immobilie beziehen und umfassen auch die Unterbringung auf Schiffen, Booten oder Marineschiffen, sofern sie nicht mit einem Dienst verbunden sind, der die Schifffahrt ermöglicht oder bestimmt; in diesem Fall fallen sie immer unter die geltenden Rechtsvorschriften.

Auf diese Weise wird die Regel angewandt, wenn der Hauptzweck der Wohnung ein anderer ist als die Vermietung einer Wohnung, die in Artikel 2 des Gesetzes über die städtische Vermietung (LAU) geregelt ist, und sich aus vorübergehenden Gründen ergibt, wie Urlaub oder Tourismus, Arbeit, Studium, medizinische Behandlung oder aus anderen Gründen, die kein ständiges Wohnbedürfnis des Mieters voraussetzen. Ebenso, wenn sie über eine angemessene Ausstattung, Möbel und Einrichtung verfügen, um die Nutzung der vorübergehenden Einheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu gewährleisten.

Die Vermieter sind verpflichtet, eine Registrierungsnummer zu beantragen, die erforderlichen Angaben zu machen, den Informationsanfragen nachzukommen, sie zu aktualisieren, wenn sich einige von ihnen ändern, und den Online-Plattformen die vom Grundbuchamt oder dem Register für bewegliche Sachen zugewiesene Registrierungsnummer mitzuteilen.

Die Plattformen ihrerseits sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Vermieter ihre Immobilien in ihren Bewerbungen mit dieser Nummer kennzeichnen; dafür zu sorgen, dass die Vermieter sie in ihren Anzeigen angeben können und dass sie in den Anzeigen sichtbar ist; stichprobenartige und regelmäßige Kontrollen durchzuführen und die Ventanilla über die Ergebnisse dieser Kontrollen zu informieren, wenn sie negativ ausfallen.

Außerdem müssen sie die Vermieter über das Registrierungsverfahren informieren; sie müssen monatlich die Aktivitätsdaten pro Einheit zusammen mit der von den Vermietern angegebenen Registrierungsnummer, der Adresse der Einheit und den URLs der über die Kommunikationsmedien veröffentlichten Anzeigen sammeln und an das Fenster übermitteln. Schließlich müssen sie innerhalb von 48 Stunden den Verwaltungsentscheidungen nachkommen, die die Entfernung oder Deaktivierung von Anzeigen anordnen, die mit einer ausgesetzten oder entzogenen Registrierungsnummer verbunden sind.

Das Verfahren zur Beantragung der Registriernummer wird über die elektronische Zentrale des Verbandes der Registrierstellen oder beim zuständigen Grundbuchamt oder Register für bewegliches Vermögen durchgeführt. Der Antrag enthält die genaue Adresse der Immobilie und ihren eindeutigen Registrierungscode, ihre Katasterreferenz oder, wenn es sich um ein Boot oder eine andere Art von Unterkunft handelt, die im Königlichen Erlass aufgeführt ist, auch, wenn eine Immobilie ganz oder teilweise vermietet wird, und die maximale Anzahl der Mieter, die darin untergebracht werden können. Wenn diese Einheit hingegen einer vorherigen behördlichen Genehmigung oder Registrierung unterliegt, wie z.B. einer Lizenz, ist das Dokument anzugeben, das dies bestätigt.

Außerdem sind die Kategorie und die Art der Vermietung anzugeben, wobei es drei Gruppen gibt: Bauernhöfe, Zimmer oder Teileinheiten einer Immobilie, die für nicht-touristische Kurzzeitvermietung bestimmt sind; andererseits die gleiche wie die vorherige, aber mit touristischer Bestimmung; und drittens für schwimmende Boote oder andere Immobilien, die eine Kurzzeitunterbringung ermöglichen. Jede Einheit darf nur eine Registrierungsnummer pro Kategorie und Art der Vermietung haben. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, weist das Grundbuchamt oder das Register für bewegliche Güter automatisch und unverzüglich eine Registriernummer zu. Nach Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird die Registrierungsnummer eingetragen und der Interessent informiert.

Wenn die vorgelegten Unterlagen Mängel aufweisen und der Interessent diese nicht innerhalb der folgenden sieben Arbeitstage behebt, wird die Gültigkeit der Registrierungsnummer ausgesetzt, und die Generaldirektion für Planung und Evaluierung des Ministeriums für Wohnungswesen und städtische Agenda benachrichtigt alle Online-Plattformen für Kurzzeitvermietung, damit diese den Zugang unverzüglich entfernen oder sperren können.

Alle zwölf Monate muss ein informatives Modell der Kurzzeitvermietungen für jede Kategorie und jede Art von Vermietung vorgelegt werden, das zumindest eine anonymisierte Liste der Vermietungen enthält, sowie derjenigen, deren Hauptziel nicht die vorübergehende Vermietung ist.

Quelle: Agenturen