Der Bischofsvikar für Historisches und Kulturelles Erbe des Bisbat von Mallorca, Francesc Vicens, hat diesen Freitag (17.05.2024) darum gebeten, das Gasthaus des Santuari de Lluc zu erhalten, indem er den Raum „mit den vorhandenen Mitteln an die Legalität anpasst“.
Auf die Frage der Medien erklärte der Pfarrer, dass „das Tourismusgesetz es sehr schwierig macht, dies zu regeln“, und bezog sich dabei auf die einzigartigen historischen Merkmale des Gebäudes. Er bemerkte jedoch, dass „sie daran arbeiten“ und erinnerte daran, dass das Kloster seit dem 13. und 14. Jahrhundert die Funktion einer Herberge erfüllt.
Es sei daran erinnert, dass der Consell de Mallorca ein Sanktionsverfahren gegen das Gästehaus des Klosters wegen mehrerer Verstöße gegen die Zahl der Touristenplätze eingeleitet hat.
Quelle: Agenturen





