Elektroscooter und andere Fahrzeuge der persönlichen Mobilität müssen registriert und in ein Register aufgenommen werden, um sie korrekt zu identifizieren und ihre mögliche Haftung bei Verkehrsunfällen mit Schäden an Dritten besser bestimmen zu können.
Dies ist einer der Aspekte des Gesetzentwurfs zur Kfz-Versicherung, der am Dienstag (28.05.2024) vom Ministerrat gebilligt wurde. Der Text verbessert die Entschädigung der Opfer von Verkehrsunfällen und macht die Haftpflichtversicherung für landwirtschaftliche und industrielle Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge der persönlichen Mobilität, wie z.B. Elektroroller, zur Pflicht. Der Gesetzesentwurf wird dem Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet, und man hofft, dass die Verordnung spätestens am 2. Januar 2026 in Kraft treten wird, so das Wirtschaftsministerium.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes haben die Besitzer dieser Fahrzeuge eine sechsmonatige Frist, um eine Pflichtversicherung abzuschließen, ohne dass sie dafür bestraft werden können.
Die Prämien für die neue Versicherung für diese Fahrzeuge würden niedriger sein als die für Kraftfahrzeuge, denn „offensichtlich ist der Schaden, den ein Roller verursachen kann, geringer, das Risiko ist geringer und die Prämie sollte niedriger sein“, erklärt das Ministerium.
Die Verordnung setzt eine europäische Richtlinie um und verbessert den Versicherungsschutz, die Entschädigung und die Sicherheit der Opfer von Unfällen, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden, indem sie eine „klarere und umfassendere“ Definition der Fahrzeuge festlegt, für die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, zu der Elektrofahrräder nicht gehören. Darüber hinaus wird das System zur Bemessung der Entschädigung für Personenschäden verbessert, die Sicherheit der Unfallopfer im Falle der Insolvenz von Versicherungsunternehmen erhöht und die Kontrolle der Behörden über das Bestehen von Versicherungen verbessert.
Was den Umfang und die Entschädigung der Unfallopfer betrifft, so werden einige Entschädigungsbegriffe präzisiert und spezifische Regeln für die Entschädigung bei Tod, Unfallfolgen und vorübergehenden Verletzungen festgelegt, die entsprechend dem Verbraucherpreisindex aktualisiert werden. Ein weiterer hervorzuhebender Aspekt ist, dass die Berechnung des Verdienstausfalls verbessert wird, insbesondere im Falle von Personen, die zu Hause arbeiten.
Was die Rehabilitationskosten für Unfallopfer betrifft, so wird mit der neuen Verordnung die Betreuungszeit für bestimmte Schwerverletzte von 16 auf 24 Stunden erhöht, und das Recht der Angehörigen von Verstorbenen oder Schwerverletzten auf psychologische Betreuung wird von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Die Verordnung zielt darauf ab, angesichts der zunehmenden Verbreitung dieser Leichtfahrzeuge einen nachhaltigen Verkehr zu fördern sowie das gesellschaftliche Bewusstsein für die Schäden, die sie verursachen können, und den Schutz der Gesellschaft vor möglichen Schäden zu verbessern, erklärt das Ministerium.
Quelle: Agenturen