Embargo gegen Spanien auf 80 Millionen Euro erhöht

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Die belgische Justiz hat das Embargo gegen Spanien auf 80 Millionen Euro zugunsten des US-Fonds Blasket Renewable Investments erhöht. Grund dafür sind nicht gezahlte Gebühren für erneuerbare Energien während der vorherigen Regierung von Mariano Rajoy (PP). Diese Situation hat zu einer komplexen rechtlichen und finanziellen Auseinandersetzung mit erheblichen Folgen für Spanien und internationale Investoren geführt.

Auslöser dieses Konflikts waren die Kürzungen bei der grünen Energie unter der Regierung von Mariano Rajoy. Davon waren Investoren in Spanien und im Ausland betroffen. Die Politik der Kürzung öffentlicher Ausgaben führte zu Klagen von Investoren. Sie behaupteten, dass die Änderung des Gebührensystems ihre Investitionen weniger rentabel oder sogar verlustbringend gemacht habe, was zu Schiedsgerichtsverfahren und Klagen gegen Spanien führte.

Dieses belgische Gerichtsverfahren ist nur einer von vielen Rechtsstreitigkeiten, die Spanien aufgrund dieser Politik führt. Er zeigt, wie nationale Entscheidungen internationale Konsequenzen haben können, insbesondere in einer globalisierten Wirtschaft mit zunehmenden grenzüberschreitenden Investitionen.

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Gustav Knudsen | Rockanje aan Zee

Der von den belgischen Gerichten festgesetzte Pfändungsbetrag beläuft sich auf 83,7 Millionen Euro. Davon entfallen 79,98 Millionen Euro auf Zahlungen an das spanische Flugsicherungsunternehmen Enaire für Dienstleistungen im Juni letzten Jahres. Dieser Betrag ist nun aufgrund einer gerichtlichen Klage blockiert. Diese Sperrung bleibt bestehen, bis die Situation geklärt ist. Künftige Zahlungen an Spanien könnten ebenfalls blockiert werden. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf den Luftverkehr und die Wirtschaft Spaniens haben, wenn es andauert.

Die Rechtsgrundlage für die vorläufige Kontenpfändung ist eine Entscheidung der belgischen Gerichte, insbesondere der 17. Kammer des belgischen Berufungsgerichts. Mit diesem Urteil vom 18. Juni wurde die von Blasket Renewable Investments, einem der 26 von der Zahlungsunfähigkeit Spaniens betroffenen Unternehmen, beantragte Pfändung genehmigt.

Damit folgten die belgischen Gerichte dem Beispiel der britischen Gerichte, die zuvor ähnliche Pfändungen genehmigt hatten. Dies zeigt, dass unter den Gerichten ein zunehmender internationaler Konsens über die Gültigkeit der Forderungen von Investoren gegen Spanien besteht.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Klagen im Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung internationaler Schiedssprüche erhoben werden. Die belgischen Gerichte haben die Gültigkeit dieser Schiedssprüche effektiv anerkannt und sind bereit, Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen, um sie zu vollstrecken.

Quelle: Agenturen